Welche Straftat begeht man, wenn man die Kennzeichen von Auto I an Auto II anbringt und damit fährt?
Frage an Rechtsexperten !
Ein Bekannter hat am Wochenende die Kennzeichen seines zugelassenen Autos an einem anderen Auto montiert, ist damit gefahren und wurde von der Polizei angehalten.
Welche Straftat wird ihm wahrscheinlich vorgeworfen?
Ist es:
§ 22 StVG, Kennzeichemissbrauch?
oder
§ 267 StGB, Urkundenfälschung?
Haben uns gestern ziemlich darüber gestritten.
Gegen Kennzeichenmissbrauch spricht, dass er die Kennzeichen nicht verändert hat, was meiner Meinung nach, der Hauptvorwurf des Kennzeichenmissbrauch ist
Für Urkundenfälschung spricht, dass Kfz und Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkende bilden könnte und deren Veränderung als Urkundenfälschung gewertet werden könnte.
Wer weiß es genau?
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