tipp; einfach mal logisch denken, dann kommt man auf sowas ganz allein

Bitte beachten: Wen wir beraten dürfen

Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellen wir die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studierende, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträgen sind wir in vielen Fällen der geeignete Dienstleister für Sie.
Das heißt aber auch: Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünften dürfen wir leider nicht beraten. So steht es im Steuerberatungsgesetz. Hier unsere gesetzliche Beratungsbefugnis (PDF).
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du wirkst mit dieser Frage extrem intelligent, daher verstehe ich es nicht wieso du unbeindgt so scharf auf Bürgergeld bist. Du kannst doch locker studieren und etwas aus dir machen.

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Nein darfst du nicht.

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Nein, ich halte das Verbot für falsch

Ich wette wenn es der Name Maria, Jessy, Mia oder Nicole wäre, hättest du damit kein Problem. Dich stört es doch nur das es ein moslemischer Name ist, mehr nicht. Ziemlich heuchlerisch.

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