Also, wenn kein erweiterter Desktop benötigt wird, bedeutet das im Umkehrschluss das auf allen Monitoren der gleiche Bildablauf dargestellt werden soll? Wenn ja, dann benötigt man einen Monitor-Splitter. Die gibt es zwar auch für DVI/HDMI, allerdings sind diese sehr teuer. Kaufen kann man solche Teile z.B. bei www.reichelt.de

Für die HDMI-Lösung wären folgende (Reichelt) Artikel nötig: der Splitter "AVS HDMI 44-8" sowie diverse HDMI-Kabel wie "AK HDMI 2,0G".

Günstiger wäre es von DVI auf VGA zu adaptieren und einen VGA-Splitter zu nehmen: "COM 699" mit den Adapterkabeln "AK DVI 195".

Die Begriffe in den Anführungeszeichen sind die Reichelt-Artikelnummern, bei anderen Lieferanten nennen die sich sicherlich anders.

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Erstmal an alle: danke das eure Antworten so schnell kommen, ich bin positiv überrascht.

Ich denke mal das wir uns anwaltlich beraten lassen werden. In einem Link stand so ein schöner Kommentar:

"Eine „Praktikantin“, die in einem als „Praktikum“ bezeichneten Beschäftigungsverhältnis mehr als sechs Monate lang wie eine vergleichbare Arbeitnehmerin beschäftigt wird, muss auch als solche bezahlt werden. Es liegt kein Praktikanten-, sondern ein Arbeitsverhältnis vor. Die für diesen Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung, dass das Praktikum ohne Vergütung erfolgt, ist sittenwidrig (§ 138 BGB). Es war in diesem Fall jedenfalls unwirksam, weil die vermeintliche Praktikantin sich auf das Praktikum eingelassen hatte, weil sie sich im Anschluss daran einen Ausbildungsplatz im gleichen Betrieb erhoffte (LAG Mainz 8.6.84 – 6 Sa 51/84)."

Vermutlich wirds darauf hinauslaufen das Sie einfach weitermacht und das Geld einklagt;

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