Kann ein dritter ( z.B. Enkel ) das KFZ des Opas verkaufen. ? Der Opa ist verstorben.

Braucht dieser erst den Erbschein , oder reicht für den Kunden der KFZ Brief und Kaufvertrag mit dem Enkel. ?

Muss die Oma eine Einverständigung geben schriftliche ?

Kann der neue Käufer auch ohne Erbschein ,Einverständigung des neu erworbene KFZ auf sich zulassen ?

Danke für die Rückantworten.