Machen wir es kurz und bündig: Kein Auto zu fahren bedeutet nicht den Verlust der Fahrerlaubnis. Auch Radfahrer können ein Fahrverbot vom Landratsamt erhalten. Wenn die Verwaltungsbehörde zu der Einsicht gelangt, dass der "Fahrer" zum Führen eines Fahrzeuges (das kann sogar Radfahren sein) ungeeignet ist, wird die Verwaltungsbehörde die Abgabe des Führerscheins fordern.Ohne eine positive MPU ist dann eine Rückgabe oder Neuerteilung nicht mehr möglich. Weiterhin gilt, dass ein Fahrverbot von der Bußgeldstelle festgesetzt wird und nach Aufforderung durch die Verwaltungsbehörde der Führerschein für 1- 3 Monaten abgegeben werden muss. Das richtet sich nach dem Verstoß gem STVO. Übrigens, wenn mann sich nicht rechtzeitig ummeldet, ist das ebenfalls ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Dies steht auch auf der Zulassung des Kfz.
Es ist nicht so leicht. Ich hätte gerne die Formel in Excel, wie ich die ersten beiden Gruppensieger einer Gruppe ermitteln könnte. Aber das weiß wohl keiner. Tatsache ist: Spielgewinn 3 P.. Unentschjieden 1 P. Verloren 0 P.
An erster Stelle steht der Punktsieger. Sind die Punkte gleich gilt das Verhältnis zwischen geschossenen und im eigenen Tor gelandeten Treffer.
Ist auch das noch gleich, gilt der direkte Vergleich zwischen den Mannschaften, die gegeneinander gespielt haben.
Ist auch das noch gleich, wird ausgelost. Es gibt also keine Spielwiederholungen.
Ich an deiner Stelle würde bei der Polizei vorsprechen und versuchen sich für die Angstattacke zu entschuldigen. Solange gegen dich nicht als Beschuldigte ermittelt wird, bist du zur Aussage verpflichtet. Wenn ein Protokoll gefertigt und unterschrieben wurde, muss es der Wahrheit entsprechen. Sonst machst du dich wirklich strafbar. Eine Falschaussage führt nämlich zur Behinderung der Ermittlungstätigkeit. Nur gibt es im deutschen Recht keine Behinderung in diesem Sinne. Es heißt hier Strafvereitelung und wird nach § 258 STGB verfolgt. Also gehe zur Polizei. Gruß Rolf
Wenn du dich für die Aufnahme in einen Schützenverein interessierst, dann tue es. Für Luftwaffen brauchst du bis zum 16. Lebensjahr die Einwilligung deiner Eltern, darfst aber nicht selbst eine besitzen. Da ich aber nicht weiß, wie alt du bist, lese bitte das Waffenrecht und lerne es intensiv. Denn bevor du über haupt eine scharfe Waffe besitzen darfst, musst du mindestens ein Jahr in einem Schützenverein gewesen sein und die Sachkundeprüfung ablegen. Schau dir mal diese Seite an und Google noch ein bisschen. http://www.google.de/#hl=de&q=neues+waffengesetz+2012&revid=2067751929&sa=X&ei=fjZ9UYeGO8PUswbbmYDwDA&sqi=2&ved=0CIIBENUCKAc&bav=on.2,or.r_qf.&fp=36f6949360ea1757&biw=1570&bih=771
Viel Glück! Rolf Schützenverein Beckingen
Nein, das musst du nicht. Das Besuchsrecht bzw. Umgangsrecht steht nur dem Vater zu. Er ist folglich auch der derjenige, der Hol- und Bringschuld hat. Aus deiner Frage geht leider nicht hervor, ob er schon in Scheidung lebt oder nur in Trennung. Aber in beiden Fällen solltest du das Umgangsrecht und das Sorgerecht vom Familiengericht klären lassen. Du solltest dafür einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren. Alles Gute Rolf
Sie hätte einen neuen Personalausweis beantragen müssen (Namensänderung). Das soll sie so schnell wie möglich machen. Das Einwohnermeldeamt ist von der Hochzeit informiert durch das Standesamt. Ihren Mädchen namen kann sie nicht annehmen. Dies ist erst nach einer rechtskräftigen Scheidung möglich. Wegen der kurzen Dauer der Ehe käme auch unter Umständen eine Annullierung der Ehe möglich. Dies ist aber in jedem Fall eine Sache für den Rechtsanwalt (Pflicht). Gruß Rolf
Ich weiß nicht wie alt du bist. Aber du musst den Weg gehen, wenn du deinen Freund nicht verlieren willst. Also. Sprich mit ihm und sage ihm, dass er ein sehr guter Freund von dir ist und das das auch so bleiben soll. Sag ihm auch, wenn er es so nicht akzeptiert, das du dich so schwer es dir auch fallen würde, sich von ihm trennen müsstest. Wenn er eine Freundschaft für dich empfindet, wird er es verstehen. Ansonsten bleibt eben nur der letzte Weg. Aber auch du darfst nicht eifersüchtig werden, wenn er sich einer anderen zuwendet und vielleicht mehr Zeit für sie hat. Alles Gute, Rolf
Hallo Antigone,
es ist völlig wurscht zu welchem Zeitpunkt du isst. Es ist auch nachgewiesen, dass man abends ruhigen Gewissens warm essen kann. Es gilt generell wie viel man an einem Tag zu sich nimmt. Im Internet gibt es viele Seiten für den maximalen Kalorienbedarf pro Tag. Auch zeigt die Erfahrung, dass sich mit einem leeren Magen nicht gut schläft. Und das ist sehr wichtig für den Folgetag. Lass dich nicht verrückt machen von den vielen Meinungen, die keine Ahnung haben. Ich hoffe, du bist nicht zu einem Twiggy zu beeinflussen. Gruß Rolf
Ich kenne deinen Arbeitsvertrag nicht. Deshalb ist es schon schwierig. Aber solange die regelmäßige Arbeitszeit nicht überschritten wird (Abbau der Überstunden) wird der Arbeitgeber dich auch einsetzen können ohne dich zu fragen. Es sei denn, dass du für diesen Tag einen wichtigen Termin vereinbart hast, von dem du deinen Arbeitgeber aber vorab unterrichten solltest. Krankmeldungen geschehen meistens von heute auf morgen. Nicht ärgern also. Es ist besser für die eigene Gesundheit. Denke aber daran, dass es für den Arbeitgeber nicht zur Gewohnheit werden kann. Im Wechseldienst, ich denke da bist du auch beschäftigt, ist es leider oft so. Alles Gute Rolf
Die Frage ist nicht ohne weiteres richtig zu beantworten. Warum überhaupt eine Rechnung? Das sieht eher nach einer Scheinselbstständigkeit aus, die verlangt wird. Du würdest ja in den sogenannten Minijob fallen, indem du keine Steuern zahlen musst und der Arbeitgeber will sich davor drücken. Lass dich nicht darauf ein, denn dann bräuchtest du einen Gewerbeschein und bist gleichzeitig Umsatzsteuer-Gewerbesteuer-und Einkommenssteuerpflichtig. Hinzu kommt, dass die IHK auch an dich herantreten wird. Ich hoffe. es hilft.
Hallo Sabine,
du stellst Fragen. Die Poren schließen sich unter Wasser. Deshalb wird auch die Haut "schrumpelig", wenn man lange im Wasser bleibt. Die Haut weiß, dass sie unter Wasser nicht atmen kann. Und was die anderen Löcher betrifft, dafür sind die Schließmuskel zuständig. Außer den Ohren und der Nase. Aber dir können höchstens die Ohren volllaufen und dann fühlst du dich nicht mehr wohl. Den Mund hast du sowieso zu und die Nase kann durch den Ateminnendruck auch nicht volllaufen, es sei denn du atmest und dann läuft es in die Lunge. Feierabend.
Eine Rechtsbesorgung für einen Ehegatten ist eine familienrechtliche Angelegenheit und wird beim Familiengericht erledigt. Das Güterrechtsregister hat darauf keinen Einfluss. Die einfachste Antwort erhältst du sowieso kostenlos beim Rechtspfleger des Familiengerichtes des für dich zuständigen Wohnsitzes.
Du solltest dich krankschreiben lassen. Du musst das Sprunggelenk ruhig halten. Ich habe nicht, dass das in einem Kinderheim immer möglich ist. Wenn ein gezerrtes Band weiter gereizt wird, kann es unter Umständen reißen. Dann bist du länger außer Gefecht.
Mache es dir nicht so schwer. Gehe einfach freundlich auf sie zu frage: Darf ich dich mal was fragen? Frage sie nach irgendetwas aus der Schule. Wenn sie dir Antwort gibt, frage sie einfach, ob du sie außerhalb der Schule wiedersehen darfst. Wenn Sie nein sagt, nimm es hin und frage ein anderes Mädchen. Wenn du aber genau sie wiedersehen willst, dann sage einfach ok., dann frage ich ein anderes Mal. Lass dich überraschen!
Die Antwort ist einfach: Nein. Ich gehe davon aus, das Ihr in einer Zugewinngemeinschaft gelebt habt. Im übrigen fehlen mehr Angaben zu dem Auszug oder Aufenthalt bei der Freundin.
Nein, du musst die Versicherung von der Veräußerung, die du vorhast , informieren. Erst, wenn die Versicherung zustimmt, kannst du das Auto veräußern. Aber bitte schriftlich. Setze auch die Versicherung gleichzeitig unter Druck zur Schadensregulierung. Dir steht jedenfalls der Reparatur-wert ohne Mehrwertsteuer zu, wenn das Auto nicht in einer Werkstatt repariert wird.
Hallo, dein Arzt kann dich nicht SO krankschreiben. Entweder bist du krank oder nicht. Während einer Krankschreibung darfst du nicht arbeiten. Sonst kann es Probleme mit der Versicherung geben. Wenn du trotzdem die Berufsschule besuchen möchtest, machst du das auf eigenes Risiko. Das heißt, du bist nicht unfallversichert durch die gesetzliche Unfallversicherung wie bei einem Weg zur Arbeit. Allerdings, wenn du öfters zu Krankmeldungen neigst, ( 3 mal in nicht 6 Monaten) riskierst du unter Umständen deine Ausbildung. Die Entscheidung liegt bei dir. Deine Chefin kann während eines bestehenden Krankenscheines keine Arbeit von dir einfordern.
Ich glaube, du machst alles falsch herum. Wenn du aus der Schule kommst, lasse Handy, PC und Fernseher in Ruhe. Esse zuerst mal was und gehe raus für ein oder zwei Stunden, damit du abschaltest. Dann machst du deine Aufgaben für die Schule und dann steht dir wieder alles offen. Aber nicht zu spät ins Bett gehen. Du solltest schon in deinem Alter 7 bis 8 Stunden schlafen. Das Rausgehen ist deshalb wichtig, damit du in Ruhe den Stoff der Schule "verdaust". Ich hoffe, konnte dir helfen.