Ich nehme an, dass du Arbeitnehmer im Sinne §19 EstG bist. Bei anderen Einkünften (z.B. selbstständige Arbeit) sieht die Prüffolge anders aus.

Folgende Prüfschritte:

1. Aufenthalt / Wohnhaft:
Hast du in Deutschland deinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt (>6 Monate siehe §9 AO)
2. Wurde von der Firma deine deutsche Lohnsteuer abgeführt?

Wenn 1 erfüllst wirst du mit dem sogenannten Welteinkommen besteuert. Ausländische Steuern kannst du dir von deiner deutschen Steuerlast in bestimmten Höhen abziehen.

Ob du den selben Steuersatz hast, ist sehr unwahrscheinlich, da beide Länder andere Steuergesetze haben und folglich anders besteuern. Das muss dann der Einzelfall zeigen. Ich hoffe ich konnte helfen.

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Veranlagung bedeutet, dass sowohl a als auch b zutreffen können.

Durch die Veranlagung soll festgestellt werden, wie hoch die "korrekte" Steuer (in deinem Fall Est) ist. Du kannst entweder per Bescheid vom Finanzamt aufgefordert werden, eine Steuererklärung abzugeben oder dich freiwillig dazu entscheiden (weil du z.B. Höhere steuerlich abzugsfähige Aufwendungen hattest und mehr Steuer gezahlt hast als du müsstest).

In beiden Fällen müssen Dokumente an das Amt gesendet werden.

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Zum Vermieter gehen dich beschweren. Eine Klage wegen Belästigung oder Eigentumsrecht mal lesen. Vlt findest du da was. Sonst reden oder etwas aushandeln. Auf keinen Fall das Selbe mit Ihren sachen machen, endet meistens nicht gut.

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Es gibt Dinge, die sind auf Grund der fehlenden Information einfach für einen selbst unerklärlich. Hast du ein Haustier? Vielleicht hat es das gefressen. Wenn es um Geister geht, solltest du schon viel mehr erleben, wenn es sich um Poltergeister handeln sollte. Allein vom Verschwinden von Dingen aus deiner Wohnung kann man nur auf Schlafwandel oder andere Personen schließen.

hoffe konnte helfen.

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