Wie kann ich Tippgeberprovision als Minijobber richitg versteuern?

Hallo zusammen,

ich habe einen Minijob bei einer kleinen Immobilienfirma meiner "Schwiegermutter" und konnte als angestellter eine Tippgeberprovsion von 20% erhalten, was 8000€ entspricht. Ich hatte da mega Glück, da ich wusste, dass mein Vermieter zurzeit eines seiner Mehrfamilienhäuser verkauft.

Nun ist die Frage, wie man das ganze steuerrechtlich korrekt regelt. Den Tipp hatte ich gegeben, bevor ich als angestellter bei der Firma tätig wurde. Jetzt ist der Verkauf erst vor ein paar Tagen über die Bühne und würde man mir das jetzt einfach so auszahlen, würde das doch als mein Gehalt in der Firma angerechnet werden, oder? In dem Fall würde ich aber auch mehr als in einem normalen Minijob verdienen und in eine höhere Steuerpflicht eingestuft. Außerdem würde meine Chefin im selben Fall auch ihre (Umsatzsteuer von 45%) von den 8000€ abziehen.

Kann jemand diese Situation vielleicht besser deuten als ich? Habe ich da andere Möglichkeiten bzw. Einschränkungen übersehen? Ich kann mir schwer vorstellen, dass man als angehender Student, solche Hürden gestellt bekommt, in denen man ohne besonders viel Einkommen zu haben plötzlich über 45% Steuern zahlen muss

Mein bisheriger Ansatz wäre, ein Gewerbe anzumelden, in dem ich durch marketing an solche Kunden rankäme, die manchmal halt auch Immobilien verkaufen und der Chefin meine Vermittlung dann in Rechnung zu stellen (wie ist das da mit der mwSt geregelt?). Ich arbeite zurzeit wirklich an einem derartigen Gewerbe und würde es daher nicht als "Scheinselbsständiger mit nur einem Kunden" anmelden. In meinem Gewerbe werde ich Firmen dabei helfen durch online Vermarktung mehrere Kunden zu generieren.

Ich wollte es sowieso in den nächsten Wochen anmelden, da ich langsam alles notwendige dafür vorbereitet habe, voraussichtlich aber nicht über 17000€ (inklusive meiner Provision) in diesem Jahr einnehmen und damit innerhalb meines Freibetrages mit einer Neben(klein)gewerblichen Tätigkeit sein. Demnach dürfte ich keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

Wobei ich hier auch sagen muss, dass ich jetzt kein Tippgeber auf auf beruflicher Basis werde, sondern einfach nur mega viel Glück mit diesem Zufall hatte. (Zählt das als einmaliges Ereignis nicht sogar zu sonstigen Einkünften?)

Dennoch berichten manche Foren, mein erzielter Gewinn würde wohl als versteuerbares Einkommen geregelt und in dieses würden auch Minijob einnahmen berücksichtigt, was mich zu folgenden Fragen führt.

habe ich das alles soweit korrekt erfasst?

Wie kann ich Tippprovisionen als Arbeitnehmer in der selben Firma zum größten Teil behalten?

Macht meine Überlegung mit (klein)Gewerbe Sinn? Was muss ich bei der mwSt beachten, wenn ich die Rechnung Stelle?

Inwieweit hängen, Minijob Einnahmen und die 8000€ miteinander zusammen?

Antworten können gerne auch vereinzelnd erfolgen.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für gute Hilfen und Bemühungen!

Steuern, Recht, Minijob, Einkommensteuer, Gewerbe, Provision, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Schlechte Arbeit von Maler/Handwerker wegen falscher Farbe von Drittanbieter, wer trägt Verbesserungskosten?

Hallo zusammen,

ich habe vor 1,5 Jahren einen typen aus einer Reinigungsfirma, welcher meinte, alles was mit Renovierung und Sanierung in einem Haus zu tun hat auch abdecken zu können, dementsprechend auch für diese Tätigkeit eingestellt.
Das Resultat, nicht gerade top Arbeit, weil einfach viele kleine Fehler im gesamten Haus auffallen.
Aber das viel größere Problem, sind die bestrichenen Wände im Badezimmer! Die Wandfarbe blättert gefühlt exponentiell ab und nach Monate langer Aufforderung dieses problem zu beseitigen, sagt er mir, er habe der Firma, wo er die Farbe her hat, eine e-Mail verschickt, mit der Aufforderung zur Prüfung bzw. Erstattung einer geeigneten Farbe für das Badezimmer bereitzustellen.

Die besagte Firma schafft es jedoch nicht innerhalb von vielen Monaten auf die Nachricht unseres beauftragten (Handwerkers?) einzugehen und verursacht eine riesige Verzögerung, bis das Problem gefixt wird.
Nun meine Frage. Muss ich jetzt auf die Leistung des Handwerkers warten oder die Entschädigung der Firma an den Handwerker, mit welcher er beabsichtigt seine magere Arbeit zu korrigieren? Was die Firma dem Handwerker schuldet, ist ja nicht mein Problem, warum sollte die Beseitigung dieser Mängel also von etwas abhängen, womit ich nichts zu tun hatte?

Ich bin der Auffassung, dass es in der Pflicht des (Handwerkers)- wie auch immer man ihn beschreiben möchte - ist, seiner Aufgabe sobald es geht nachzugehen, auch wenn es bedeutet für neue Farbe und extra Arbeitsstunden in Vorkasse treten zu müssen! Er wird ja Entschädigt, ich bis dahin aber ich nicht.

Hab ich recht?

Es kann ja nicht sein, dass ich „leiden“ muss, weil er an der Farbe sparen wollte.

Sollte ich in meiner Annahme bestätigt werden, bitte ich um Referenzquellen oder genaue Auszügen zur Gesetzeslage, mit welcher ich dem Handwerker veranschaulichen kann, wo mein Problem beginnt und wann dieses behoben werden muss.

vielen dank, an die, die sich die Zeit zu meinem Artikel nehmen 🙏🏽

Ich kann dieses Bad nicht mehr sehen🤬😅

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Sanierung, Entschädigung, Handwerker, Maler, Rechtslage, renovierungsarbeiten
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