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Antwort
Das Geschäftsprinzip der Firma besteht darin, Werbekunden zu aquirieren. Diese werden wie bei Haustürgeschäften häufig zu Hause oder im Betrieb angesprochen. Es werden dann 3-jährige Werbeverträge vorgelegt, die dann noch eine Verlängerungsklausel haben. Das Unternehmen profitiert dabei von 2 Lücken im Verbraucherschutz. Kleingewerbetreibende und Kaufleite fallen nicht unter den Verbraucherschutz. Das Verbot von Verträgen mit längerer Dauer als 2 Jahren bezieht sich nicht auf Werbeverträge. Das Mitleid und die Hilfsbereitschaft des betroffenen Personenkreises wird ausgenutzt. Eine Widerrufsmöglichkeit wird nicht zugelassen. Die Schadensersatzforderung ist heftig! RA Karl W Müller Köln