Lösung gefunden!

Das Problem konnte ich beheben, indem ich die Netzwerkkarte einmal deaktiviere und wieder aktiviere... uns siehe da: Es wird nur noch die von mir eingestellte IP-Adresse angezeigt und ich erreiche den PC wieder über mein Netzwerk. Ein neustart des PCs alleine reicht nicht aus um die zweite IP-Adresse aus den einstellungen der Netzwerkkarte zu löschen.

Anscheinend hat eine Siemens Visualisierungsanwendung, welche auf dem PC installiert ist (WinCC flexible 2008) das Problem verursacht. Beim Starten der Visualiserung erscheint plötzlich eine zweite IPv4-Adresse unter der Netzwerkkarte.

Ich habe daraufhin mir eine Batch-Datei geschrieben, welche automatisch nach dem Starten der Siemens Visualisierungsanwenung die Netzwerkkarte einmal deaktiviert und sofort wieder aktivert, so ist der PC wieder unter der eingestellten IP erreichbar.

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Das die 10.72.10.1 das Gateway ist ist schon soweit klar, aber unter ipconfig -all sehe ich auch die IPv4-Adresse 10.255.255.245 mit der Subnet 255.0.0.0

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Hier die Einstellungen der Netzwerkkarte.

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Mein HP G85 hatte das selbe Problem. Bei mir war die Lösung, dass ich die Inkrimentalscheibe gereinigt habe, deit dem funktioniert dieser wieder. Dazu muss man das Gehäuse öffnen (ein Paar Torx-Schrauben) und unter der Glasscheibe an dem Antriebsmotor des Scanner-Schlittens ist eine kleine Kunststoffscheibe. An der sitzt ein kleiner Sensor. Dieser erfasst die Position des Scanner-Schlittens. Diese kleine Kunststoffscheibe einfach mit einem Watte-Stäbchen und etwas Reinigungs-Alkohol oder Bildschirmreiniger säubern.

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Liest Du § 6 FeV zu Klasse S und § 10 FeV zum Mindestalter... Danach darfst du mit 16. Jahren nur bis 50ccm fahren. Ein Quad ist ein Leichtkraftfahrzeug. Mit der Klasse B darst du dann ein Quad mit 125ccm Fahren. Da hilft auch kein Führerschein der Klasse A1!

"Führerscheinklasse S (seit 01. Februar 2005) Gültig für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 4 kW (bis 350 kg) und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h). Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. "

Führerscheinklasse A1 ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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Eine Freundin hat den neulich für 1500€ gemacht. Hat aber nur Pflichtstunden gemacht also keine zusätzlichen und beim ersten mal beide Prüfungen bestanden. Der Preis ist halt auch stark abhänig davon, wieviele Stunden (Zusatzstunden) man macht.

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