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Antwort
Die J1 ist keine verpflichtende Untersuchung, somit bist du auch zu nichts verpflichtet also zu keiner Untersuchung die da Vorgenommen wird. Wie es jetzt aussieht, ob deine Erziehungsberechtigten dich dazu „zwingen“ können ist mir selbst nicht ganz klar. Allerdings denke ich nicht, dass das der Fall sein wird. Also nein, du kannst es deinem Arzt einfach sagen, dass du da nicht untersucht werden möchtest, in der Regel ist das nämlich meistens der Fall. Aber glaub mir, es ist nicht so unangenehm wie man vielleicht denkt.