Sobald eine echte künstliche Intelligenz erschaffen wird, wird früher oder später die Frage der Staatsbürgerschaft gestellt werden. Wenn wir annerkennen, dass die K.I (künstliche Intelligenz) alle Fähgkeiten des menschlichen Gerhirs besitzt, sollte sie nicht auch als Staatsbürger gelten? Ist sie nicht, im juristischem Sinne des Wortes, eine Person, und damit ein potenzieller Bürger? Aber viele Menschen werden fragen: Wo liegt die Grenze? Sollen wir Menschenaffen auch zu Bürgern ernnen? Elefanten? Wale? Die intelligenten Papagaienarten? Das ist doch verrückt, werden sie sagen. Ich würde diese Menschen gerne daran erinnern, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der eine Firma, eine abstrakte Entität kann man sich kaum vorstellen, rechtlich gesehen als Person gilt. Es ist also nicht so als ob es keinen Präzendesfall dafür gäbe, dass etwas Nichtmenschliches als Mensch gezählt wird. Und wenigstes ist eine K.I eine tatsichlich denkendes Wesen und nicht nur ein Geschäftsabkommen. Aber vieleicht müssen wir auch einfach die Definition des Menschen überdenken.