"Gemäss Artikel 4 des Waffengesetzes handelt es sich bei den verwendeten Waffen um Soft-Air-Waffen, bei denen die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffen besteht. Das Tragen derartiger Waffen ist bewilligungspflichtig, man benötigt dazu einen Waffentragschein."

http://bazonline.ch/basel/stadt/Kriegerlis-mit-SoftAirGuns-loest-Polizeieinsatz-aus/story/29312278

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