Hallo,

bei jeder Halteranzeige kommt zunächst ein Anhörungsbogen. Auf diesem hat der Halter die Möglichkeit einzutragen, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug gefahren hat. Da sollte Dein Vater die entsprechende Eintragung machen, und schon bekommt Dein Schwager die Rechnung hinterher geschickt und Dein Vater ist aus der Nummer heraus.

Solange Dein Vater die "Knöllchen" brav bezahlt, ist der Bußgeldstelle völlig egal wer das Auto z.B. falsch geparkt hat. Oder sind da auch Anzeigen (mit Punkten) bei?

Die zurückliegenden, schon bezahlten Verwarnungsgelder wird Dir keiner wiedergeben, wenn nicht bei Deinem Schwager ein Umdenken einsetzt, was sicher nötig wäre.

Was ist eigentlich mit Deiner Schwester, findet die das gut so??? Verwandtschaft kann man sich halt nicht aussuchen.

Gruß, der Quicky

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Hallo,

da Du nicht schreibst, warum Du die Anzeige bekommen hast ist es schwierig Dir eine Antwort zu schreiben. Es gibt zu viele Möglichkeiten, die zur Erhöhung der Geldbuße geführt haben können. Wahrscheinlich ist es aber so, dass Du schon eine Voreitragung im Zentralregister Flensburg hattest. Wenn man also zu schnell gefahren ist Mehr als 30 km/h Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschafte) und schon einmal wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte im Zentralregister bekommen hat, dann kann das Bußgeld, vom Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog abweichend, "angemessen" erhöht werden.

Ich nehme also mal an, dass Du Dir Deine Beschwerde sparen kannst.

Um auf die eigentliche Frage zu antworten: Ich weiß nicht, wie man Dir hier bei einer Beschwerde helfen sollte. Dazu haben wir einfach zu wenig Wissen um die Sache selbst.

Gruß, der Quicky

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Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Tankstellenbetreiber einen Anwalt für teures Geld beauftragt, aber keine (kostenlose) Anzeige bei der Polizei erstattet. Außerdem bekommen Tankstellenbetreiber in den meisten Fällen den Schaden aus Tankbetrug von Ihrer Mineralölgesellschaft erstattet, wenn sie Anzeige erstatten und die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Ergebnislosigkeit einstellt.

Für mich sieht das sehr nach einer Abzocke aus. Wer weiß, wie viele Leute auf so ein Schreiben in die Tasche fliegen und überweisen?

Geh bitte zur Polizei.

Die kann das aufklären, oder sogar den Anwalt und/oder Tankstellenbetreiber ihrerseits wegen Betruges Anzeigen. Letzteres kannst Du aber auch mit einem formlosen Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft selbst veranlassen.

Da stimmt irgend etwas nicht!!!

Gruß, der Quicky

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was tun? warten? ansprechen? vergessen? Beziehung? Hilfe?

Hallo Leute. ich hab folgendes problem.

ich hab vor 3 Wochen bei nem Kumpel der ne kleine "Feier" gegeben hat ein Mädel kennen gelernt. wir haben seit dem jeden tag geschrieben (Facebook und sms) und haben uns dann eine Woche darauf getroffen. und am nächsten tag wieder und sind dann zusammen gekommen.

sie ist 15 ende Dezember wird sie 16 und hatte noch keinen freund ich bin also ihr erster. ich bin 17 und hatte auch noch keine richtige Beziehung aber bin keine Jungfrau mehr undso. sie weis aber nicht das ich noch keine Beziehung hatte.

eine woche nach dem wir zusammen kamen war sie zu mir und meinte das sie noch nicht bereit sei. also hat Schluss gemacht.

ich bekam kein ton raus und meinte nur "ok. und warum?" zu ihr worauf von ihr nur ein "ich weis nicht" kam und dann ging sie. Ich hab ihr dann noch ne sms geschrieben das ich es toll fand das dies mir persönlich gesagt hat und ob wir nicht freunde bleiben können ( ja ich weis das ist wie dein Hund ist tot aber du kannst noch mit ihm spielen) aber da wir uns in der einen Woche eh nur 3 mal kurz gesehen haben war das ja eh keine richtige Beziehung und von dem her würd ich schon sagen das dass geht. naja. heute hab ichs nichtmehr ausgehalten und musste ihr schreiben. wir haben ganz normal wie vor unserer Beziehung geschrieben.

und jetzt die frage an euch. was mach ich jetzt am besten? ich liebe sie und will sie wieder haben.

danke das ihr den text gelesen habt und mir hoffentlich helfen könnt.

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Hallo,

gib ihr und Dir Zeit alles zu verarbeiten.

Wenn man ein Mädel wirklich haben will, dann muss man schon mal Gas geben. Zeige ihr, dass sie für Dich etwas Besonderes ist!!!

Gruß, der Quicky

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Hallo,

wenn es doch von wem auch immer gewollt war (und ich schreibe jetzt bewußt nicht von Gott, weil ich ja gelesen habe, dass Du einen türkischen Vater hast), dass Du "straßenköterblond" sein solltest, dann nimm dieses "Schicksal" einfach mal an und lass der Natur eine Chance.

In Deinen jungen Jahren wird sich Dein modischer Geschmack noch oft genug ändern. Wenn Du Dir da sicher bist kann st Du einen guten Frisör ranlassen. Mach bis dahin nicht Deine Haare kaputt, denn dann kann nur noch die Schere helfen.

Gruß, der Quicky

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Hallo,

ein AUSGEWOENE Ernährung wäre schön und zielführend!

Nur ein mal Fleisch in der Woche ist sicher zu wenig, wenn man Fleisch essen mag. Aber auch Vegetarier müssen nicht zwingend unter Eisenmangel leiden.

Kräuterblut kann, in Maßen genossen, sehr gut zur Besserung beihelfen.

Gruß, der Quicky

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Hallo,

hat er an seiner Schule vielleicht noch ein "Eisen im Feuer"???

Ich bin vielleich schon zu alt um an Zufälle und schlecht Ausreden zu glauben, es tut mir auch leid :-((

Gruß, der Quicky

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Fahren ohne Fahrerlaubnis, gesehen wurden, nicht erwischt!

Hallo Community,

im Juni letzten Jahres musste ich meinen Führerschein aufgrund einer Geschwindikeitsüberschreitung für 1 monat abgeben.

Dies habe ich gemacht, anschließend (14 Tage später) bin ich gemeinsam mit meinem Freund eine kurze Strecke vom Einkaufen nach Hause gefahren. Unterwegs sind wir an einem Polizei Auto mit 2 Polizisten drin vorbei gefahren. Ich bin schnell eine Querstraße weiter abgebogen und habe mit meinem Freund der eine Fahrerlaubnis besitzt plätze getauscht.

Wir fuhren die selbste Strecke nun wieder zurück, und auf halber strecke fing uns die Polizei ab. Sie hielten uns an -mein freund am steuer- und wollten meinen Führerschein einziehen, welcher allerdings schon eingezogen wurde. Dies teilte ich den beiden beamten mit, danach ließen sie uns weiter fahren. Ich habe mich sicher gefühlt, doch dann (1 woche später) bekam ich Post mit Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich bin hin gegangen und habe behauptet ich seie niemals gefahren.

Heute bekam ich dann die Anklageschrift und gelegenheit Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen, oder Zeugen zu bennen.

Vergehen, strafbar nach:

  • § 44 des StgB
  • § 69 a StgB
  • § 2,21 Abs. 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes

Folgende Beweismittel sind aufgeführt:

  • meine Angaben

  • Zeugen: Anwohner, Polizeibeamter

Nun möchte ich wissen, ob ich mit einem Urteil bzw. der Eröffnung des Verfahrens rechnen muss? Eindeutige, Tatsächliche Beweise gibt es nicht. Es könnte Person X oder Y gefahren sein.

Ist ja ein Strafverfahren daher könnte ich Lügen das sich die Balken biegen. Stehe ich in der Beweispflicht? Oder die Gegenseite?

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Hallo,

natürlich muss Dir die Staatsanwaltschaft Deine Straftat nachweisen. Dazu wird sie die Zeugen in der Hauptverhandlung befragen.

Hier wird es eine große Rolle spielen wie sicher sich die Zeugen sind, DICH erkannt zu haben. Sie werden sicherlich zu ihrem Standort, den Lichtverhätnissen oder auch zur Dauer der Beobachtung befragt.

Wenn dann Zweifel an den Aussagen aufkommen, hast Du eine Chance aus der Nummer herauszukommen. Die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Frage zu stellen wird die Aufgabe Deines Rechtsanwaltes sein.

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung solltest Du Dir mal nicht all zu große Hoffnungen machen. Grundsätzlich ist das ja auch wohl richtig, wenn man ohne Karte fährt!

Gruß, der Quicky

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Hallo,

auch im Auto darf man keinen Kopfhörer tragen, weil man die Umgebungsgeräusche wahrnehmen können muss. Das gilt übrigens auch für überlaute Musik.

Bei einem Sprechgeschirr zum Telefonieren hat man im Normalfall ja nur ein Ohr bedeckt.

Hier ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war.

§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.1 BKat 10,-€

Da steht nur etwas von Fahrzeugen nicht etwa von Kraftfahrzeugen!!! Also ist es egal, ob man auf dem Fahrrad, Motorrad, im Pkw oder Lkw unterwegs ist.

Gruß, der Quicky

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Hallo,

aber ich glaube Du verstehst etwas nicht. JotEs hat es Dir schon kopiert:

Es ist die bauartbstimmte Höchstgeschwindigkeit auf die es hier ankommt. Du scheinst zu meinen, mit 16 oder 17 mit dem Trecker nur 40 km/h fahren zu dürfen und wenn Du dann endlich 18 bist darfst Du mit dem Teil dann 60 fahren.

Das ist aber falsch!!!

Das Fahrzeug darf gar nicht schneller als 40 km/h fahren können, wenn Du es mit der Klasse T vor der Vollendung des 18 Lebensjahres fährst.

Wenn es sich um einen Trecker mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h handelt (meist erkennbar an dem weiße, runde Schild mit der schwarzen 60 drauf), dann fährst Du ohne die erforderlich Fahrerlaubnis, egal wie schnell Du unterwegs bist!!!

Also VORSICHT ganz besonders, wenn Du tatsächlich gerade Deine Karte Klasse B machst. Wenn Du erwischt wirst ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und könnte dazu führen, dass Du Deine Klasse B erst mit 20 machen darfst.

Gruß, der Quicky

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Hallo,

Du hast also bewußt (wer weiß wie lange es gedauert hat, bis Du das Teil bemerkt hast) seit über einem Jahr einen solchen Knubbel am Kopf und fragst nun Laien (die Anzahl an Hautärzten in einem dieser Foren wird überschaubar sein) was das sein könnte???

Bitte gehe umgehend zu seinem Facharzt!!!

Du spielst mit Deiner Gesundheit, wenn nicht sogar mit Deinem Leben!

Dies ist ein wirklich lieb und nur gut gemeinter Rat eines Unwissenden. Halte mich doch bitte auf dem Laufenden.

Alles Gute,

der Quicky

PS: Ich schreibe hier nur, wenn ich etwas konstruktives beitragen kann, weil ich keine "Ich-habe-keine-Ahnung-Punkte" haben möchte. Heute konnte ich nicht anders!!!

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Hallo,

zwei getrennte Taten haben auch zwei Strafen (in diesem Falle, da wir im Ordnungswidrigkeitenrecht unterwegs sind, Bußen) zur Folge.

Hier liegt eine klassische Tatmehrheit vor!

Daher dürfte es zwei mal 40,-€ Geldbuße und je einen Punkt geben. Zumindest die Verwaltungsgebühren (ca. 25-30.-€) fallen nur ein mal an.

Gruß, der Quicky

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Hallo,

Ein in ziviler Kleidung einschreitender Polizeibeamter muss sich unaufgefordert mit seinem Dienstausweis ausweisen. Aber auch in Uniform muss sich der Polizeibeamte, wenn er darum gebeten wird, ausweisen. Dass ist in Nordrhein-Westfalen so und macht so viel Sinn, dass es in den anderen Bundesländern sicher genauso oder zumindest ähnlich gehandhabt wird.

Natürlich darf man auch nicht nachts und auch nicht für 10 Meter (miss das noch mal nach) auf der falschen Straßenseite fahren. Die Straßenverkehrsornung gilt 24 Stunden am Tag. Übrigens auch bei Regen und Schnee, bergauf und bergab, auch für Menschen unter 29 Jahren und ganz besonders für Leute mit 'ner großen Klappe!!!

Aber mal eine Frage zurück:

Was hast Dir denn geleistet, dass ein Polizeibeamter wegen einer solchen Kleinigkeit dienstlich wurde???

Gruß, der Quicky

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Hallo,

ich gehe davon aus, dass es sich um eine Abstandsmessung von einer Autobahnbrücke handelte und daher keine Einsichtnahme des Videos vor Ort möglich war.

Hierbei ist es richtig, dass die Ansicht der Videosequenz auf der anzeigenden Polizeidienststelle möglich ist. Dein Anwalt könnte jedoch eine Kopie anfordern und würde diese auch zugesandt bekommen. Diese wird im Normalfall aber nicht dem Betroffenen übersandt.

Wenn man aber gaaanz supernett nachfragt und natürlich einen CD-/ DVD- Rohling oder ein Videoband (natürlich vorher absprechen) mit Rückumschlag zuschickt, könnte man Glück haben und einen netten Polizeibeamten erwischen, der das aus reiner Kulanz erledigt.

Das Übersenden an die nächstgelegene Polizeidienststelle mach in sofern wenig Sinn, dass nicht alle Dieststellen mit den technischen Möglichkeiten (Video- DVD- Rekorder) ausgerüstet sind.

Wenn Du jedoch zum fraglich Zeitpunkt am fraglichen Ort gewesen bist und nicht eventuell ein Kollege etc., kannst Du Dir das eigentlich sparen. Die Abstandsauswertung ist ein standardisiertes Messverfahren und so ausgereift, dass wenig Zweifel an der Messung bestehen/ entstehen werden.

Gruß, der Quicky

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Hallo,

da Du ja "freiwillig" über die Kante gefahren bist, hast Du Deinen Kratzer auch selbst verschuldet. Du hättest stehen bleiben und den Verantwortlichen um Hilfe bitte müssen.

Ich neheme an, dass man den Parkplatz mit einem serienmäßig ausgetatteten Fahrzeug verlassen konnte, ohne sich selbiges zu verkratzen. Da Du vermutlich einen tiefer gelegten Wagen hast, hättest Du wissen können, dass Du damit die Kante nicht schaffst.

Ich glaube nicht, dass Du dafür jemand anderen verantwortlich machen kannst. Die Tatsache, dass der Parkplatz Privatgelände ist, spielt dabei keine Rolle. Aber wer verklagt schon seinen Arbeitgeber bei so einer Sache.

Gruß, der Quicky

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Hallo,

Es gibt den Runderlass:

Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen

(der aber in den anderen Bundsländern der BRD sehr ähnlich aussieht).

Hier heißt es u.a.:

"Verbleibt bei Geschwindigkeitsmessungen nach Abzug der Toleranzwerte eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h, so ist von einer Verfolgung abzusehen."

Daher sind Überschreitungen von mehr als 5 km/h, also eine Überschreitung ab 6 km/h (natürlich nach Abzug der Messtoleranz, die übrigens nicht immer bei 3 % oder 3 km/h liegen muss..., da kommt es auf das eingesetzte Gerät an) mit Verwarnungsgeld zu ahnden.

Die eingesetzten Beamten sind angehalten, auch auf der Autobahn und dort nicht nur in Baustellen, einen Grenzwert von z.b. 109 km/h bei zulässigen 100 km/h einzustellen.

109 minus einer beispielhaft angenommenen Toleranz von 3 macht ?...? 106!!!

10.- Euronen zahlen und glücklich sein!!!

Gruß, der Quicky

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Hallo,

in deinem Pass oder Personalausweis seht alles drin!!!

Da steht nämlich Dein Geburtsdatum drin.

Und selbst Polizeibeamte können lesen und rechnen (wenn auch vielleicht langsam... sind ja schließlich nur Beamte :-) Ich weiß wovon ich schreibe.)

Und hast Du Glück gehabt, oder gehst Du als er Mensch mit der kürzesten Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen in die Geschichte ein und bekommst dafür feierlich den "goldenen Blödmann" überreicht???

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Hallo,

hat Dein Dad das Hörgerät im Führerschein oder vielleicht auch im Personenbeförderungsschein eingetragen?

Gruß, der Quicky

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Hallo,

ich denke, dass Ihr Euch nicht vorstellen könnt, mit welchen Gebrechen Menschen Auto fahren und das auch dürfen. Es gibt gehörlose Menschen (also die, bei denen ein Hörgerät nichts mehr nützen würde), die auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Da ist ein Taxifahrer mit schlechtem Gehör Nebensache. Ich weiß nicht ob die, die hier so unsachlich auf den Mann schimpfen (bis hin zur Beleidigung) noch nie etwas vergessen haben (und sei es auch nur das Hörgerät oder die Ersatzbatterie dafür). Ich habe jedenfalls noch nie einen Führerschein gesehen, in dem ein Hörgerät als Auflage engetragen war (im Gegensatz zu Brillen, zusätzlichen Außenspiegeln etc.), auch nicht bei Taxifahrern, obwohl es die Schlüsselzahl "05, Hörhilfe/Kommunikationshilfe" gibt (und ich habe schon viele Führerscheine kontrolliert).

Hier hat jemand ein ernstes Problem aber braucht keine Moralpredigt!

Die einzig brauchbare Antwort ist die von @Paula1234!!! (DH dafür) Aktenzeichen holen und nett und freundlich bei der Staatsanwltschaft nachfragen, wann und wie es weitergeht, die schwierige Lage der Familie erklären... usw.

Der Anwalt ist, meines Erachtens, wenn er tatsächlich sagt er könne nicht helfen, eine Niete.

Gruß, der Quicky

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Hallo,

wie einmal ein Richter während der Hauptverhandlung, beim Griff zur Straßenverkehrsordnung, sagte:

"Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung."

Da hat @Crack mal wieder alles richtig gemacht (DH)...

...und an @Doc:

Natürlich ist das hier die rechtliche Theorie, die mit der Praxis nicht immer zu tun hat. Aber so theoretisch war die Frage ja auch gestellt.

Allso nicht immer gleich alle beschimpfen und die "Pest" (nächste Kontrolle) an den Hals wünschen.

Gruß, der Quicky

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