Thema Schulrecht. Darf die Schule mir diese Note vergeben?

Hallo! Ich hätte eine Frage zum Thema Schulrecht. Ich habe letzte Woche mein Zeugnis für Klasse 10 erhalten. In diesem wird auch die Verhaltensnote für das Schulhalbjahr festgehalten. Normalerweise erhalte ich immer, wie eigentlich üblich für die meisten Schüler, eine 2. Dieses mal jedoch war es eine 3 worüber ich sehr verwundert war und natürlich auch nicht einverstanden, da es sich ja um die 2 schlechteste Note handelt! Ich habe also die Schulleitung angeschrieben mit der Bitte, mir doch das Zustandekommen dieser Zensur zu erläutern. Als Antwort kam folgendes:

..die Note "Verhalten" ergibt sich aus den Einzelnoten bezüglich der "Verhalten"-Bewertungen aller Deiner Fachlehrer(innen). Die Hälfte Deiner Fachlehrer(innen) hat Dein Verhalten mit befriedigend bewertet, die andere Hälfte mit gut (auch im Fach Mathematik gut). Die Klassenkonferenz muss nun Deine "Verhalten"-Note mit gut oder befriedigend festlegen. Da Du u. a. versucht hast zu täuschen (z.B. offensichtliche Übernahmen aus dem Internet, als Deine Arbeit auszugegeben), hat man entschieden, Deine "Verhalten"-Note im Jahreszeugnis auf befriedigend festzulegen.

Ich habe zwar in der Tat einmalig im Fach Geschichte einen Text kopiert, jedoch kann ich absolut nicht verstehen, dass man daran eine ganze Note festmacht und das dann noch auf die Verhaltensnote rechnet. Wenn dann ja auf die Fachbezogene Note. Ich möchte das einfach nicht akzeptieren und hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen und mir mitteilen, ob das überhaupt zulässig ist.

MfG

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