Wie meine Vorredner bereits erläutert haben, könntest du die Versicherung recht günstig beleihen um etwas schneller an Geld zu kommen.

Um auf deine Fragen einzugehen ...

Eine Laufzeitverkürzung ist bei den meisten Versicherungen tatsächlich vom Grundsatz her möglich. Allerdings nicht soweit, dass es 2014 abläuft. Eine gewisse Laufzeit sollte so ein Vertrag mindestens haben und die Versicherung sollte in deinem Interesse den Vertrag auch nicht soweit reduzieren, dass du mehr eingezahlt hast, als tatsächlich an Versicherungssumme garantiert wird.

Ja es gibt einen sogenannten "Zweitparkt" für Lebens- und Rentenversicherungen. Es gibt allerdings nur wenige seriöse Anbieter an diesem Zweitmarkt. Und wenn du einen solchen findest, dann haben die bestimmte Anforderungen an die Verträge, die sie aufkaufen wollen. Ich nehme an, dein Vertrag ist noch recht jung (!?) und wird darum für solche Aufkäufer schnell uninteressant. Davon abgesehen, ist dort die Ausbeute nicht unbedingt soooo viel besser als der normale Rückkauf.

Wenn du noch Fragen hast, einfach posten.

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Ja die Aussage ist korrekt. Eure Versicherung leistet auch nur ungern, also wenn die schon sagen, dass gezahlt werden muss, ist das leider auch richtig.

Die Kfz-Haftpflicht muss für Schäden eintreten, die der Fahrer eines Fahrzeuges oder dessen Insassen, beim Führen, Be- und Entladen und auch Ein- und Aussteigen verusachen. Das Anschlagen der Tür an das Nachbarfahrzeug gehört dazu.

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In der Regel kann man einer Dynamik 2 Jahre in Folge aussetzen. Bei der 3. Ablehnung entfält sie komplett und man kann sie normal nicht wieder einschließen. Solange du alle 3 Jahre eine annimmst bleibt sie also drin. So kenne ich das zumindest. Ganz genau steht es in deinen Bedingungen, oder du rufst kurz bei der Gesellschaft an.

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Kündigung, Widerruf, Rückabwicklung oder anderes bei Rentenversicherung

Hallo,

für meine Frau haben wir 2004 eine Rentenversicherung CanadaLife Generation private abgeschlossen. Wir hatten damals über FinanceScout24 einen unabhängigen Berater vermittelt bekommen, der uns zu Hause beraten hat. (Falls es wichtig sein sollte: Der Vermittler hat den Job inzwischen niedergelegt. Im Vertrag war FinanceScout als Berater eingetragen, auf den Jahresauszügen steht inzwischen ein mir nicht bekanntes Unternehmen als Berater)

Als ich dieses Jahr mal ausgerechnet habe was da so hängengeblieben ist, habe ich mich doch erschrocken ... es ist ein Verlust von rund 30% aufgelaufen. Sowohl die Informationen des Beraters wie auch das Informationsmaterial der CanadaLife wie auch die Vertragsunterlagen lassen nicht darauf schliessen, dass ein Verlust eintreten kann. Es wird ja sogar mit einer Kappung nach oben und nach unten geworben. Dass ich nicht der Einzige damit bin, lässt sich im WWW relativ leicht herausfinden.

Nun möchte ich diese Versicherung natürlich loswerden. Wenn ich jetzt allerdings einfach kündige, gibt es ja nochmal massiv Abzüge. Von einfach stilllegen halte ich in diesem Fall auch nichts. Es stellt sich mir also die Frage ob ich kündigen, eine Rückabwickung einleiten, widerrufen oder irgendeine andere Alternative wäheln soll.

Schön wäre es auch, wenn ihr einen Beispielsatz bzw. -aufbau könntet, wie ich das Schreiben an den Versicherer formulieren sollte.

Wenn die Versicherung nur eine normale Kündigung akzeptieren sollte, bin ich bereit rechtliche Schritte einzuleiten (Rechtsschutzversicherung ist vorhanden). Ich möchte mit dem Schreiben also nichts verbauen, nur wei ich den falschen Begriff verwendet habe.

Vielen Dank im Vorraus ...

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Maßgebend für deinen Vertrag sind deine Versicherungsbedingungen und ein vor allem dein Versicherungsschein. Darin müsste eine sogenannte Garantiewerttabelle enthalten sein, außer du hast eine Fondsgebundene Police, was ich nicht hoffe!?. Auch erhälst du sicherlich jährlich eine MItteilung über das vorhandene Guthaben!?

Beides nimmt die Versicherung zum Argument dafür, dass du zu mehr als als einmal über die Werte und Ihre Entwicklung aufgeklärt wurdest. Mit Zugang des Versicherungsscheins hättest du widerrufen können, wenn dir die Werte nicht gefallen haben.

Die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge kannst du nicht verlangen! Das ist normal sogar ein extra § in den Bedingungen. Du wirst dich mit einer normalen Kündigung zufrieden geben müssen.

In den ersten Jahren, und ja auch mit Beginn 2004 ist dein Vertrag noch in den ersten Jahren, ist bei Renten-und Lebensversicherungen immer ein gefühlter Verlust vorhanden. Das ist aber keine Neuigkeit ...

Je nach Konstelation oder Beitragshöhe machst du im durchschnitt frühestens ab 12. Jahr Gewinn.

Wenn du noch mehr wissen willst, sag ruhig Bescheid

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Erstmal mein Beileid!

hat deine Mutter keine Bezugsberechtigung oder Begünstigung zu deinen Gunsten verfügt? Dann könnte die Versicherung ohne weiteres an dich auszahlen. Ein Erbschein wäre dann völlig überflüssig.

Gibt es denn noch andere Kinder von deiner Mutter oder warum meint die Versicherung Zweifel, daran zu haben, dass du allein erbberechtigt bist? Sonst müsstest einfach nur versichern, dass keine weiteren Erben vorhanden sind. Die Versicherung würde etwaiiger Anspruchssteller dann an dich verweisen können.

Was den Erbschein angeht... teuer ist er glaube nicht sonderlich aber kann(!!!) lange, im schlimmsten Fall bis zu 2 Jahre, dauern. Das ist eben eine Angelegenheit des Gerichts und die Mühlen der Justiz und des öffentlichen Diensten mahlen normal recht langsam...

Je nach Höhe der Leistungspflicht kann die Versicherung aber auch auf Nummer sicher gehen wollen. (100.000,00 Euro an jemand auszuzahlen der dazu gar nicht berechtigt ist könnte für die Versicherung ein Problem darstellen...)

So zumindest meine Meinung.

Wenn du noch Fragen hast nur raus damit!

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Der Versicherer fragt dich nach bekannten Krankheiten oder angerateten Operationen. Das wirst du wohl bejahen müssen. Soweit ich weißt sichert die ERGO nur bereits bekannte Zahn(!)probleme noch ab. Damit ist sie aber auch nicht allein am Markt. Bei Interesse frag doch mal bei der ERGO nach.

Nach Ablauf von 42 Tagen ununterbrochener Krankschreibung erhälst du keine Lohnfortzahlung mehr, sondern da sog. Krankengeld von deiner Krankenkasse. Wie hoch dieses ausfällt kann dir deine Krankenkasse schneller und besser beantworten als wir.

Absichern kannst du den Verlust normal mit einem sog. Krankentagegeld. Aber leisten wird diese Versicherung nicht für den bereits eingetretenen Fall!

So zumindest meine Meinung.

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Ich geh mal davon aus, dass du die Wartezeit ab Versicherungsbeginn meinst, in der der Versicherer nicht leisten muss. Das ist eine Schutzmaßnahme damit du dich nicht gegen bekannte oder drohende Krankehausaufenthalte noch schnell versicherst.

Diese Wartezeit muss dir mitgeteilt werden. In Produktinformationen müsstest du es unter Punkten wie "Wann kann die Versicherungsleistung verweigert werden" oder "Ab wann beginnt der Versicherungsschutz". Die Wartezeiten müssen aber in den Bedingungen stehen, unter dem Punkt "Wartezeiten" oder "Leistungsfreiheit".

Die Befreiung von Wartezeiten kostet dich, außer dem entsprechendem Gutachten, nichts. Bzw. sollte es nicht! - Aber warum willst du dich davon befreien lassen? Hast du etwa einen Krankenhausaufenthalt in Aussicht und willst dafür die Versicherung zur Kasse bitten?

Wo du eine solche Versicherung abschließt ist vom Grund her nicht wichtig. Achte aber darauf, dass du im auch im Internet bekommst was du suchst. Nicht jeder Tarif sieht zum Beispiel Einzelzimmer vor.

So zumindest meine Meinung.

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Erster Arbeitsplatz wie Geld sparen und welche Versicherung?

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum Berufseintritt.

ich möchte das Geld was ich habe so sinnvoll wie möglich "anlegen" bzw. keine unnötigen Versicherungen abschließen oder was auch immer wo man Geld verbrennt. Ein paar Daten vorab: ich wohne bei meinen Eltern, im ersten Jahr kriege ich ca. 53000€ brutto/jahr (Weihnachts- und Urlaubsgeld bzw. Leistungszulage schon mit inbegriffen) Arbeitsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Laut Nettorechner macht das im Monat ca. 2500netto (ohne Weihnachts und Urlaubsgeld)

Zuerst möchte ich mich von der Kirchensteuer befreien lassen, da ich dadurch ca 60-80€ im Monat sparen kann (meine Eltern können das Geld besser gebrauchen als die Kirche).

1000€möchte ich pro Monat sparen. 500€/monatlich gebe ich meinen Eltern ab.

Dann bleiben mir noch 1000€ für Versicherung und Privatleben.

1Frage: Bei den 1000€ die ich monatlich auf Seite lege würde ich gerne 500Euro variable anlegen, sodass ich theoretisch jeden Tag darauf zugreifen könnte es aber nicht auf mein Girokonto kommt. Die anderen 500Euro würde ich gerne über einen längeren Zeitraum FEST anlegen,sodass ich z.B. erst in 5Jahren darüber bestimmen kann.

Einfach bei der Bank über Sparbuch klingt mir iwie zu einfach, als wenn es eine gute Idee sein könnte, oder? z.B. habe ich gehört, dass wenn man bei der Stadtsparkasse/Raifeisenbank o.ä. kündigt und zb. zur ING-DiBa wechselt trotzdem noch die Automaten nutzen kann aber nicht nur die Kontoführungsgebühr wegfällt, sondern man auch deutlich mehr zinsen bekommt. Oder wie sieht es mit dem Bausparvertrag aus? Rentiert sich sowas überhaupt noch heutzutage? Ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus. Die wichtigsten Versicherungen für den Anfang sind denk ich mal Privathaftpflicht und arbeitsunfähigkeitsversicherung oder fehlt da noch was?

2Frage: Als ich online allerdings eine Privathaftpflichtversicherung abschließen wollte (bei der HUK) wollten die die Adresse und den Namen meines Arbeitgebers wissen. Ist das so üblich oder ist das nur wegen Werbung o.ä. deshalb habe ich bislang noch keine abgeschlossen.

3Frage:

Ich habe letztens irgendwo aufgeschnappt, dass ietwas unsinniges passiert, wenn man die grenze von 60000€ brutto im Jahr überschreitet.. kann mir jmd sagen, ob man dann irgendwelche Nach- bzw. Vorteile hat?

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Ein unabhängiger Finanzberater (und damit ohne eine große Firma/Bank/Versicherung) würde dir hier am besten helfen können. Der kann dir detailierte Infos über alle möglichen Anlagen und damit verbundene Zinsen und/oder Gebühren geben.

Der wird dir auch einen Anlageplan zusammenstellen können, der deine Wünsche wiederspiegelt. Lege hierbei wirklich wert darauf, dass der Berater unabhängig ist. So kann er dir hierbei eine breite Produktpalette anbieten. Ich persönlich gebe zwar den firmengebundenen Beratern i. d. R. den Vorzug aber für deine Situation ist ein breites Produkangebot mit vielen Möglichkeiten wichtig.

  • Ja Haftpflicht und Arbeitsunfähigkeit als Versicherung sind für den Anfang am wichtigsten

  • Viele Gesellschaften fragen nach deinem Arbeitgeber. Für manche gibt es bestimmte vergünstigste Tarife. Weshalb die HUK die genaue Adresse wollte, kann ich dir nicht sagen.

  • 60.000 Euro ... könnte in Richtung der Jahresarbeitsentgeltgrenze gehen siehe Hierzu http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze mit 53.000,00 Euro müsstest du dich gemäß dieser Grenze Privat krankenversichern können. Stell dazu am besten eine neue Frage oder konsultiere mal einen Versicherungsberater (wo du eh einmal wegen Haftpflicht dort bist).

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Folgende negative Gedanken könnten (!) deinem zukünftigen Arbeitgeber kommen:

  • der Ausbildungbeginn 2012 ist normal bereits 01.09.12 also damit gelaufen - wird eher 2013 was...
  • "vielseitig interessiert" - kann er sich auch auf eine Sache interessieren oder lenken ihn vielseitige Dinge ab?
  • Vorurteilsfreiheit setze ich bei Menschen voraus
  • woher weiß er welchen Eindruck er hinterlässt?
  • was tut er denn an dieser Schule und warum will er sie so leicht hinschmeißen? passiert das vielleicht auch schnell hier bei der Ausbildung?

Das nur als Tipp.

Ach und wenn du im Außendienst anfängst kannst du dich in jedem Fall auf lange Arbeitszeiten einstellen.

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Auto ist gerollt, vergessen handbremse zu ziehen!

Abend..

Also heute ist etwas dummes passiert auch eig lustig :D ich bin zur einer tanke gefahren, und wollte mir kippen holen, ich habe dummerweise vergessen den gang rein zu tun, und auch nicht die Handbremse gezogen. Ich war ungefähr 3 minuten drine, ich komm wieder raus und mein wagen ist ungefähr 3 meter weiter gerollt, und bei jemanden in die felgen rein, oder reifen denke ich.Ich habe ihn gefragt ob ich ein stücken zurück fahren darf um zu gucken was genau passiert.Ich bin dann zurück gefahren und bei mir waren nur so flecken dran, die konnte man locker runterpullieren, also bei meinem wagen ist garnichts nichts, nichtmal eine beule oder sonstwas. Ja wir haben dann geredet dies das er sagte an seiner felge ist nichts, aber er weiß nicht was dahinter passiert, Achse etC.ja ich hab ihn gefragt was mir machen sollen, habe gefragt ob ich die polizei anrufen soll, er sagte er weiß es nicht, wir haben genau beide gesehen das mein wagen mit der front nur die felge oder den reifen berührt hat.Ja dann hat er gesagt jetzt die polizei für die kleine sache zu rufen wäre zu viel aufwannd, er wollte meine telefonummer haben und hat ein foto von meiner versicherungs karte gemacht mit kennzeichen etc. ich habe auch noch foto von dem reifen mit der felge gemacht, da war echt nix dran.Ja dann haben wir uns geeinigt das er mich anrufen wird, da sein wagen bald inspektion, würde er überprüfen lassen was nun dort ist, frage, was kann jetzt auf mich zu kommen, keiner von uns beiden wollte das wir polizei rufen, er hat meine telefonummer, und ich seine.

LG

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Wenn ein Schaden nachgewiesen werden kann, der durch diese kleinen Stupser entstanden ist, dann wirst du zur Kasse gebeten. (denn für Schäden, die dein Auto verursacht haftest du als Halter aufgrund der Gefährdungshaftung) Deine Versicherung wird diesen Schaden dann prüfen und regulieren. - Schäden unter 500 Euro darfst du in der Regel versuchen (!!!) selbst zu regulieren um eine Schadenbelastung und Hochstufung zu vermeiden, schau dazu aber bitte vorher in die Vertragsbedingungen -

Da ihr aber keine sichtbaren Schäden feststellen konntet dürfte sich, wenn er überhaupt entstanden ist, der Schaden in überschaubaren Grenzen halten. Ich bin kein Fahrzeugexperte, aber maximal wird hier und da eine Schraube neu angezogen oder ein Teil ausgerichtet werden müssen. Hoffe es melden sich noch ein paar Mechaniker auf diese Frage!

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Sowohl Fahren unter Alkohol als auch Fahrerflucht sind jeder für sich schwere Obliegenheitsverletzungen für deinen Versicherer.

Für die zu erbringenden Haftpflichtleistungen wird deine Versicherung dich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in Regress nehmen. Deine Haftpflichtversicherung kann den Ausgang des laufenden Verfahrens abwarten, aber da dein Auto den Schaden verursacht hat und dafür vom Grundsatz her dein Versicherer einstehen muss, wird der Schaden sicher schon vorher reguliert. Das Ergebnis des Verfahrens wird dem Versicherer lediglich sagen für welche Obliegenheitsverletzung er dich in welcher Höhe in Regress nehmen wird.

Allerdings bezahlst du ja schon einen Anwalt, also lass dir von Ihm rechtlich gesicherte Auskünfte geben.

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Was heißt denn "zum Zeitpunkt des Schades war kein Versicherungsschutz gegeben" ?

Wenn die Beiträge nicht gezahlt sind und du ordentlich gemahnt wurdest, dann kann ich dir leider nur sagen: Pech gehabt und selber Schuld!

Anderen Falles: Die Badezimmertür ist Teil des Gebäudes. Die Wohngebäudeversicherung (des Eigentümers, also des Vermieters) ist normalerweise hierbei anzusprechen. Wenn das Laminat auf nicht bewohnbarem Untergrund verlegt wurde (d. h. wenn darunter nicht etwa noch ein Teppich ist) dann ist auch dies Sache der Gebäudeversicherung. Wer den Boden verlegt hat und wer die Verantwortung hier übernommen hat ist bei der Zuständigkeit der Versicherungen wichtig! Näheres sagt dir hier evtl. auch der Mietvertrag.

Was deine Schuld daran angeht... zur Arbeit zu gehen, während man eine Waschmaschine laufen lässt wird dir als grob fahrlässig angelastet. Dein Verschulden ist somit klar und deine Haftpflicht würde leisten und ggf. auch deine Hausratversicherung (wenn sie grobe Fahrlässigkeit abdeckt). Allerdings nur wenn du doch Versicherungsschutz erzwingen kannst - Was mich auf die Einstiegsfrage zurück bringt !?

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Der Versicherungsnehmer (also dein Vater) hat alle (!!!) Rechte an dem Vertrag. Er kann ihn auflösen und auszahlen lassen, wie und an wen er möchte (auch an sich selbst).

Du kannst zwar mit ihm sprechen, aber ohne seine Zustimmung ist dieses Geld für dich absolut unerreichbar!

(Ausnahmen bilden eventuell noch Bezugsrechte, aber die kommen nur unter bestimmten Umständen, wie Tod der versicherten Person oder Ablauf der Versicherung zum tragen).

Tur mir leid.

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Beitrag der Versicherung günstiger als der laufende, eigene?

Hallo Community!

Ich habe seit Jahren bei einer Versicherung eine Hausrat laufen. Nun habe ich aus Interesse (und weil ein Bekannter einen Versicherungsfall mit Blitzschlag hatte) noch einmal in meine Unterlagen geschaut und dann auf der Homepage der Versicherung versucht Informationen zu meinem Beitrag zu erhalten. Dabei habe ich festgestellt, dass es diesen nicht mehr gibt, sondern eine neue Bezeichnung. Bei der Berechnung des Beitrags, mit genau den Daten, die in meinem Versicherungsschein stehen, stellte ich fest, dass dieser nun um gut 20 EUR günstiger ist, als ich zur Zeit bezahle. Außerdem sind in der "neuen" Versicherung mehr Dinge mitversichert und bspw. auch der Blitzschutz mit 20% statt nur 10% dabei.

Bevor ich bei der Versicherung dumm nachfrage.... könnte man die Versicherung nicht umstellen? Oder müsste ich die alte kündigen und dann neu abschließen (incl. der Kündigungsfristen)? Müsste die Versicherung einem nicht auf solche geänderten Angebote hinweisen oder lassen sie grundsätzlich ihre alten Versicherungsverträge weiterlaufen, weil es ja lukrativ für sie ist...? (So wie bspw. bei Handyverträgen)? Es ist schon irritierend und etwas beunruhigend, wenn man gar keine Informationen zu dem Versicherungstarif auf der Seite findet, die man abgeschlossen hat. Hier müsste es doch zumindest einen Hinweis geben?

Oder was meinen die Versicherungsfachleute hier?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe, Tipps oder guten Ratschläge!

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Das ist ein weit verbreitetes Phänomen, dass ich über große Teile der Versicherungslandschaft zieht.

Das ein neuer Tarif mit neuen Leistungen günstiger ist, als dein bestehender ergibt sich teilweise daraus, dass aus dem Wettbewerb neue Anforderungen und Verbrauchererwartungen erwachsen, welchen der Versicherer natürlich mit guten Leistungen und attraktiven Preisen begegnen muss.

Grundsätzlich kann eine Versicherungsgesellschaft dich auf Neuheiten in den Tarifen hinweisen. I. d. R. tun das die meisten auch (z. B. mit jährlichen Beitragsinformationen). Manchmal bittet dich auch der Abschlussvermittler um einen neunen Beratungstermin um dir die aktuellsten Tarife und in manchen Fällen auch Vergünstigungen anzubieten. Eine Pflicht den Verbraucher darüber zu informieren besteht derzeit allerdings nicht. Es wird aber generell von allen Verbänden und Gesellschaft empfohlen, seine bestehenden Versicherungen regelmäßig, d. h. mind. alle 2 Jahre auf ihre Aktualität und Preise überprüfen zu lassen.

Du kannst den bestehnden Vertrag selbstverständlich auf den günstigeren Tarif umstellen lassen. Ein Anruf kann hier genügen. Beachte dabei aber, dass deine Vertragslaufzeit damit eventuell von vorne beginnen kann. Näheres kann dir der Versicherungsvermittler deines Vertrauens verraten.

Aus kaufmännischer Sicht, kann ich nur für die Versicherer um Verständniss bitten, dass man Verträge mit weniger Leistung aber mehr Beiträgen gerne unverändert lässt und nicht bewusst die Einnahmen reduziert.

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Ab 16:30 für bis zu 5 Stunden wegen Updates. Wurde leider von Pro7/Sat1 nicht ausreichend kommuniziert.

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Franticek hat im Groben und Ganzen Recht.

Das Bezugsrecht gilt vor dem Erbrecht und auch vor dem Testament. Ist es zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person (Versicherungsfall) auf die Ehefrau ausgestellt, dann hat diese unwideruflich Anspruch darauf und kann nach Gutdünken damit tun und lassen, was sie möchte.

Diese Versicherung fällt nicht in die Erbmasse und wird rein erbrechtlich auch nicht auf diese angerechnet. Die Pflichtanteile werden also auch nicht von der Versicherung berührt. (Steuerrechtlich sieht das ganze schon anders aus, aber das würde für diese Frage zu weit führen)

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Ab einem bestimmten Auszahlungsbetrag ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet die Auszahlung dem Finanzamt anzuzeigen. Dieses hat dann zu prüfen ob und welcher Höhe Erbschaftssteuer anfallen kann.

Die Bezugsberechtigung bestimmt lediglich, dass Sie das Geld nach dem Ableben der versicherten Person in Empfang nehmen kann oder bestimmen kann wer es bekommt. Ein Nachlasspfleger oder eventuelle Erben haben auf diese Summe keinen Zugriff.

Vor der Steuer ist es aber eine Erbschaft wie jede andere auch. Für weitere Auskünfte solltet ihr aber mit einem Steuerfachmann sprechen.

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Für die Lebensversicherung wurde ein Bezugsrecht vereinbart. Grundregel "Bezugsrecht geht vor Erbrecht" hat hier Gültigkeit. Die beiden als Begünstigte eingetragene Kinder können die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen ohne das Erbe annehmen zu müssen. Mit dem Bezugsrecht hat der Verstorbene wirksam dafür gesorgt, dass die Lebensversicherung an der Erbmasse vorbei geht.

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Größtenteils fasse ich hier mal die Antworten meiner "Kollegen" zusammen. Wenn sie Ansprüche stellt muss sie diese belegen und alle Beteiligten, nicht nur du, müssten den Verlauf darstellen. Also Ja!, sie muss auch erklären, was sie zur Notbremsung veranlasst hat. Wenn sie grundlos gebremst hat, ist die Fahrerin an dem Vorfall nicht ganz unschuldig.

Du bist mit 14 in der Haftpflicht deiner Eltern grundsätzlich mitversichert, also zahlt diese das, sofern vorhanden und kein sogenannter Single-Tarif zugrunde liegt. Gebt es an die Versicherung ab, die leitet dann weitere Ermittlungen ein und verhandelt mit den Anspruchsstellern.

Kfz-Schadenhöhen von über 1000,00 Euro sind heutzutage selbst bei scheinbar nur kleinen Schäden nichts ungewöhnliches mehr. Daran kannst du also nichts fest machen.

Auch kannst du dem Geschädigten nicht vorschreiben wo und wie er zu reparieren hat. Du / deine Haftpflicht kann ihm maximal einen Vorschlag machen, wo es günstiger wäre.

Und Ja!, wenn ihr keine Haftpflichtversicherung habt seid ihr schlichtweg einfach gekniffen!

Falls du noch Fragen hast, einfach raus damit!

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Deine ursprüngliche Gesellschaft bescheinigt dir einen schadenfreien Versicherungszeitraum von 09.10.2008 bis 31.12.2012. Ein ganzen Jahr wird nur angerechnet wenn der Vertrag in dem Jahr mindestens 6 Monate bestanden hat. Somit werden dir 2009, 2010 und 2011, also insgesamt 3 schadenfreie Jahre mitgegeben.

Die anfängliche Einstufung in die SF 2 ist eine Sondereinstufung und wird bei Wechsel zu einer anderen Gesellschaf nicht mit übertragen. Ohne Sondereinstufung wäre dein SF Verlauf folgender: 2008+2009 = SF 0 2010 = SF 1 2011 = SF 2 2012 = SF 3

Bei einem bloßen Fahrzeugwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft müsste dir weiterhin die Sondereinstufung also SF 5 angerechnet werden.

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