Soweit ich weiß ist es an den Bezug von Sozialleistungen gekoppelt, weil man bei der Beantragung derer ja bereits "bewiesen" hat, dass man bedürftig ist. Bezieht man kein Hartz4 oder Sozialgeld, ist man nach dieser Auffassung auch nicht bedürftig (egal, wie die Realität aussieht).
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Also wenn du jetzt wissen möchtest, ob du für ihre Wohnung aufkommen musst- im Prinzip ja! Sie ist minderjährig, also musst du für sie sorgen. Das Amt zahlt nur im Härtefall und ansonsten erst ab 25 Jahren.
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Also ich finde deine Bewerbung sehr ansprechend. Sie ist in gutem deutsch und mit wohlüberlegten Worten formuliert, ohne gestelzt zu klingen.
Du solltest aber ein paar kleine Fehlerchen ausbügeln: "... habe ich durch die Jobbörse der Agentur für Arbeit erfahren, dass Sie für dieses Jahr einen Ausbildungsplatz anzubieten / zu besetzen haben." "...den ich aber nur noch bis September ausüben werde." "Eine Ausbildung im Kosmetik-Bereich..."
Viel Erfolg!