Ja hat er, denn er sichert sich damit seine Forderung über dritte ab. Dein Roller, wenn ich das richtig verstehe möchtest du verkaufen und damit auch den offenen Betrag der Werkstatt.Jetzt mach mal einem Käufer klar das er den Betrag noch der Werkstatt schuldet.Wird nicht funktionieren. Am besten mit der Werkstatt einen Vergleich schließen (schriftl.Quittung)und dann mit der auch verkaufen und alles wird gut. Damit sind dann auch alle Anpsrüche erloschen. MfG Olli

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