Da würde ich mir keine Gedanken machen. Bei 120 Euro ist klar ersichtlich, dass es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt. Das eindeutige Hinweisen auf Mängel bzw. der Ausschluss der Sachmängelhaftung macht Sinn wenn das Auto offentlichlich als ein Funktionstüchtiges verkauft wird. Keine Sorge!

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Ich habe was gefunden: http://julius-hensel.com/2014/02/russland-belagertes-jugendschutzgesetz-im-wortlaut/

  1. Die Förderung von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen unter Minderjährigen, durch Verbreitung von Informationen über nicht-traditionelle sexuelle Praktiken unter Minderjährigen, die Verbreitung von verzerrten Vorstellungen von der sozialen Gleichwertigkeit dieser nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen, oder die Verbreitung von Informationen über nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen, welche das Interesse an einer solchen Beziehung unter Minderjährigen weckt, werden, wenn dieser Umstand keine Straftat darstellt, mit einer Geldstrafe von 4.000 bis 5.000 Rubel (85 – 106 Euro) für Privatpersonen, 40.000 bis 50.000 Rubel (850 – 1.060 Euro) für Staatsangestellte und 800.000 bis 1.000.000 Rubel (17.000 – 21.000 Euro) für juristische Personen geahndet oder mit einem zeitweiligen Tätigkeitsverbot bis zu 90 Tagen geahndet.
  2. Die im Teil 1 dieses Artikels genannten Handlungen werden, wenn sie mit Hilfe von Medien und/oder Informations- und Telekommunikationsnetzen (einschließlich Internet) vorgenommen werden und keine Straftat darstellen, mit Strafen von 50.000 bis 100.000 Rubel (1.060 bis 2.100 Euro) für Privatpersonen, für Staatsangestellte von 100.000 bis 200.000 Rubel (2.100 bis 4.200 Euro) und für juristische Personen 1.000.000 Rubel (21.000 Euro) oder Tätigkeitsverbot bis zu 90 Tagen bestraft.
  3. Werden die im Teil 1 dieses Artikels genannten Handlungen durch einen Ausländer oder Staatenlosen begangen, so wird dies mit einer Geldstrafe von 4.000 bis 5.000 Rubel ( 85 – 106 Euro), oder mit einer verwaltungstechnischen Ausweisung aus der Russischen Föderation oder Arrest bis zu 15 Tagen mit anschließender verwaltungstechnischen Ausweisung aus der Russischen Föderation bestraft.
  4. Werden die im Teil 1 dieses Artikels genannten Handlungen durch einen Ausländer oder Staatenlosen unter Nutzung von Medien und/oder Informations- und Telekommunikationsnetzen (einschließlich Internet) vorgenommen und stellen keine Straftat dar, so werden diese mit einer Geldstrafe von 50.000 bis 100.000 Rubel (1.060 bis 2.100 Euro) geahndet, oder mit einer verwaltungstechnischen Ausweisung aus der Russischen Föderation oder Arrest bis zu 15 Tagen mit anschließender verwaltungstechnischer Ausweisung aus der Russischen Föderation.
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Ja, es ist mittlerweile erwiesen, dass Tiere denken können. Es gab mal eine gute National Geographics Ausgabe dazu. Kannst du ja mal nach suchen. Warum sollten Sie auch nicht? In welcher weise, weiß keiner, man kann leider keine Gedanken lesen.

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