Ich habe vor nem Monat einen Onlinekauf mit PayPal bezahlt. Zu dem Zeitpunkt war mein Konto auch gedeckt. Da die Rentenversicherung mein Übergangsgeld jedoch nicht rechtzeitig überwiesen hat, andere Kosten vom Konto gebucht woden sind und ich seitdem keinen Geldeingang hatte, ist die Lastschrift wieder zurückgegangen. Ich habe Paypal sofort informiert, dass ich erst am 26.10. Sicher den ausstehenden Betrag zahlen kann, das aber 100% dann auch tun werde. Trotzdem hat PayPal mehrmals versucht abzubuchen. Vergebens.
Heute kam diese Mail:
Sehr geehrte Frau xxxxx,
wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.
PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 59,76 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.
Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto EUR 59,76 zzgl. Verzugszinsen seit dem 22.09.2016 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,14 Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00 Anwaltsgebühr EUR 58,50 Auslagenpauschale EUR 11,70 Gesamtbetrag EUR 150,10
Wir fordern Sie auf, den Betrag von EUR 150,10 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum
19.10.2016
auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.
Mit freundlichen Grüßen
KSP Rechtsanwälte
Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.
Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:
PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "xxxxxx.de" wurde am 19.04.2007 bei PayPal registriert. Dieses Nutzerkonto wurde für Zahlungstransaktionen verwendet.
Der Betrag des Negativsaldos von EUR 59,76 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR -76,62 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 136,38.
Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 21.09.2016 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "xxxxxx.de" versandt.
Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.
Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären.
- Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG
Was mache ich nun? Ich kann definitiv erst am 26.10. irgendwem was zahlen.