KSP Rechtsanwälte - Forderung von Paypal?

Ich habe vor nem Monat einen Onlinekauf mit PayPal bezahlt. Zu dem Zeitpunkt war mein Konto auch gedeckt. Da die Rentenversicherung mein Übergangsgeld jedoch nicht rechtzeitig überwiesen hat, andere Kosten vom Konto gebucht woden sind und ich seitdem keinen Geldeingang hatte, ist die Lastschrift wieder zurückgegangen. Ich habe Paypal sofort informiert, dass ich erst am 26.10. Sicher den ausstehenden Betrag zahlen kann, das aber 100% dann auch tun werde. Trotzdem hat PayPal mehrmals versucht abzubuchen. Vergebens.

Heute kam diese Mail:

Sehr geehrte Frau xxxxx,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 59,76 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 59,76 zzgl. Verzugszinsen seit dem 22.09.2016 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,14 Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00 Anwaltsgebühr EUR 58,50 Auslagenpauschale EUR 11,70 Gesamtbetrag EUR 150,10

Wir fordern Sie auf, den Betrag von EUR 150,10 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

19.10.2016

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.

Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "xxxxxx.de" wurde am 19.04.2007 bei PayPal registriert. Dieses Nutzerkonto wurde für Zahlungstransaktionen verwendet.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 59,76 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR -76,62 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 136,38.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 21.09.2016 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "xxxxxx.de" versandt.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären.

  • Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG

Was mache ich nun? Ich kann definitiv erst am 26.10. irgendwem was zahlen.

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Jetzt haben die hier angerufen. Die haben doch glatt meinem Lebensgefährten die ganze Story erzählt. Das finde ich ja schon geil. 

So. Nun zum Thema. Ich habe bereits einen Teil an Paypal zurückgezahlt. Den Rest zahle ich nächste Woche. Was mache ich nun mit KSP? Wenn ich ein Schreiben an Paypal sende,  in dem ich darauf hinwise, dass die als größter Anbieter eines Zahlungsdienstes  wohl kaum die Hilfe eines ominösen Anwaltes benötigen und dass die Mahnkosten nicht gerechtfertigt sind, da der negative Kontostand bereits Kisten für die geplatzte Lastschrift in Höhe von 5 Euro enthält. Zudem hab ich bereits vor Wochen Paypal kontaktiert dass ich sicher am 26 10  zahle. Das hab ich ja in meinen Mails belegt.

Was mache ich jetzt? Bei KSP zurückrufen? Was soll ich denen sagen?

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KSP Rechtsanwälte - Forderung von Paypal?

Ich habe vor nem Monat einen Onlinekauf mit PayPal bezahlt. Zu dem Zeitpunkt war mein Konto auch gedeckt. Da die Rentenversicherung mein Übergangsgeld jedoch nicht rechtzeitig überwiesen hat, andere Kosten vom Konto gebucht woden sind und ich seitdem keinen Geldeingang hatte, ist die Lastschrift wieder zurückgegangen. Ich habe Paypal sofort informiert, dass ich erst am 26.10. Sicher den ausstehenden Betrag zahlen kann, das aber 100% dann auch tun werde. Trotzdem hat PayPal mehrmals versucht abzubuchen. Vergebens.

Heute kam diese Mail:

Sehr geehrte Frau xxxxx,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 59,76 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 59,76 zzgl. Verzugszinsen seit dem 22.09.2016 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,14 Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00 Anwaltsgebühr EUR 58,50 Auslagenpauschale EUR 11,70 Gesamtbetrag EUR 150,10

Wir fordern Sie auf, den Betrag von EUR 150,10 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

19.10.2016

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.

Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "xxxxxx.de" wurde am 19.04.2007 bei PayPal registriert. Dieses Nutzerkonto wurde für Zahlungstransaktionen verwendet.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 59,76 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR -76,62 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 136,38.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 21.09.2016 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "xxxxxx.de" versandt.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären.

  • Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG

Was mache ich nun? Ich kann definitiv erst am 26.10. irgendwem was zahlen.

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Nochmal ich selber. Habe gerade bei PayPal gesehen dass der offene Betrag auch noch auf meinem PP Konto steht. Also können die die Forderung gar nicht verkauft haben.

Hab mir jetzt mal die Bankdaten von Paypal herausgesucht. Aber ich kann erst am 26.10. Zahlen.

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Ich habe vor nem Monat einen Onlinekauf mit PayPal bezahlt. Zu dem Zeitpunkt war mein Konto auch gedeckt. Da die Rentenversicherung mein Übergangsgeld jedoch nicht rechtzeitig überwiesen hat, andere Kosten vom Konto gebucht woden sind und ich seitdem keinen Geldeingang hatte, ist die Lastschrift wieder zurückgegangen. Ich habe Paypal sofort informiert, dass ich erst am 26.10. Sicher den ausstehenden Betrag zahlen kann, das aber 100% dann auch tun werde. Trotzdem hat PayPal mehrmals versucht abzubuchen. Vergebens.

Heute kam diese Mail:

Sehr geehrte Frau xxxxx,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 59,76 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 59,76 zzgl. Verzugszinsen seit dem 22.09.2016 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,14 Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00 Anwaltsgebühr EUR 58,50 Auslagenpauschale EUR 11,70 Gesamtbetrag EUR 150,10

Wir fordern Sie auf, den Betrag von EUR 150,10 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

19.10.2016

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.

Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "xxxxxx.de" wurde am 19.04.2007 bei PayPal registriert. Dieses Nutzerkonto wurde für Zahlungstransaktionen verwendet.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 59,76 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR -76,62 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 136,38.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 21.09.2016 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "xxxxxx.de" versandt.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären.

  • Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG

Was mache ich nun? Ich kann definitiv erst am 26.10. irgendwem was zahlen.

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Nachtrag: 

PayPal hat ja lediglich Mails gechickt. Das rechtfertigt kaum 20 Euro kaufmännische Mahnkosten. Auslagen wüsste ich jetzt nicht was das sein sollte. Rucklastschriftgebühren sind ja schon.mit 5 Euro automatisch auf dem Ursprungsbetrag aufgeschlagen ....

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ich will keinen Leihwagen. Ich nehm lieber Geld :-) Ausserdem gilt beim Leihwagen das gleiche. Nur während der Reparatur oder schon vorher?



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Mein Sohn will ein Kleid. Was soll ich tun?

Guten Abend,

Ich bin alleinerziehender Vater, deshalb weiß ich nicht, an wen ich mich wenden kann (an Freunde lieber nicht).

Vor ein paar Tagen war ich mit meinem Sohn (4 Jahre) Kleidung kaufen. Zwischendurch hat er sich auch selber etwas angesehen. Als er dann wieder zu mir kam, hatte er ein gelbes Kleid in der Hand. Er fand es schön und wollte es haben. Ich dagegen wollte das auf keinen Fall (ein Junge mit einem Kleid?).

Er traurig, ich mit schlechtem Gewissen sind wir dann nach Hause gegangen. Den ganzen Tag habe ich dann darüber nachgedacht. Ich hab mich entschieden, am nächsten Tag doch dieses Kleid zu kaufen. Mein Kleiner in der Umkleidekabine hat sich einfach superdoll gefreut und sich gedreht und im Spiegel angeguckt. Er sah fröhlich aus, also war es mir egal, dass die Leute vielleicht gucken könnten. Zuhause wollte er das Kleid gar nicht mehr ausziehen. Aber als wir dann mit dem Hund rausgehen wollte, hat er trotzdem darauf bestanden, es anzubehalten. Was sollte ich machen?

Als wir schon fast wieder zu Hause waren, habe ich wirklich gedacht, niemand hätte uns gesehen (bei den Feldern sind kaum Menschen). Dann kam eine Frau, die ich flüchtig kenne. Sie weiß also, dass mein Kind ein Junge ist. Als sie ihn dann in dem Kleid gesehen hat, ist sie fast ausgerastet, hat mich als schlechten Vater beschimpft, wie ich denn nur mein Kind so blamieren könnte.

In den Kindergarten will ich ihn in dem Kleid nicht schicken. Ich habe einfach Angst, dass die anderen Kinder ihn auslachen oder die Erzieherinnen mich zu einem "ernsten" Gespräch auffordern könnten. Zuhause kann er das Kleid aber gerne tragen.

Also wie kann ich ihm verständlich machen, dass er das Kleid nicht draußen tragen kann? Ich will nicht, dass denkt, irgendwas an ihm wäre falsch.

Danke

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Ich finde es okay wenn ein kleiner Junge etwas probiert. Beobachte es mal. Wenn es eine längere phase wird kannst du den kinderarzt ansprechen. Oder zu kinderpsychologen. Aber wenn es eine kurze phase ist geht die wieder vorbei.

Mein kleiner neffe hat sich zur WM bunte Fingernägel gewünscht. Und? Schlumm finde ich es nicht. Stehe zu deinem kind. :)

Ich glaube ein kind nimmt eher schaden wenn man ihm wehement verbietet solche Dinge auszuprobieren. 

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