Übergang in die gymnasiale Oberstufe
gemäß § 30 der Schulordnung / ÜSchO n.F.
Folgende Regelungen gelten:
Auf der Basis der Noten des Halbjahreszeugnisses der Klassenstufe 10 wird die Berechtigung einer Schülerin / eines Schülers zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Halbjahreszeugnis jeweils zum 1. März eines Jahres an einer Schule mit gymnasialer Oberstufe.
Eine Anmeldung kann auch noch unverzüglich nach Erhalt des Jahreszeugnisses erfolgen, sofern erst zu diesem Zeitpunkt die Anmeldevoraussetzungen erfüllt sind.
Die Berechtigung wird in der Realschule plus erworben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
In allen Fächern muss mindestens die Note befriedigend vorliegen.
In höchstens zwei Fächern darf die Note ausreichend vorliegen.
Die Note ausreichend muss in allen Fällen durch die Note gut in einem anderen Fach (ggf. in zwei Fächern) ausgeglichen werden können.
In den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache (in der Regel Englisch) darf nur einmal die Note ausreichend vorliegen.
Die Leistungen auf dem Zeugnis dürfen in keinem Fach schlechter als ausreichend sein.
Bei diesen Regelungen können die Noten in den musischen Fächern (Musik und Bildende Kunst) sowie im Fach Sport unberücksichtigt bleiben.
Voraussetzung für die (endgültige) Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe ist der Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I am Ende der Klassenstufe 10 einer Realschule plus (einschließlich der unter Punkt 4 aufgelisteten Voraussetzungen).>
das habe ich jetzt im internet gefunden, kann das aber wirklich stimmen? es steht zwar auch in unserem hausaufgabenheft, aber mein klassenlehrer hat zu mir gesagt, wir dürfen keine 4 im zeugnis haben.