Also eine Bank/Sparkasse ist Gesetzlich Verpflichtet an den Gläubiger überflüssiges Geld zu Pfänden wenn über der Gesetzlich geregelten Freigrenze ist.
Banken sind jedoch so dreist wenn sie eine weile nichts Pfänden können weil man unterhalb den Freibetrags ist sich einfach Geld zu holen (wenn es nicht innerhalb von 14 Tagen abgehoben wurde) und zu Separieren. Auf Deutsch heiß dies, das Geld wird für einen selbst nicht mehr sichtbar und von der Bank auf ein internes Unsichtbares Konto gebucht.
Dort bleibt es dann 4 Wochen liegen in der der Schuldner dann zum Amtsgericht gehen kann und einen Antrag auf Freigabe stellen kann. Sollte der Schuldner diesen Antrag nicht stellen wird das Geld automatisch nach 4 Wochen wieder dem Konto/P-Konto gut geschrieben. Solange keine Pfändung vom Gläubiger vorliegt darf die Bank das Geld nicht einfach an den Gläubiger Buchen (somit würde die Bank sich über den Schuldner stellen und ihn Enteignen was nicht erlaubt ist, solange man Geistig Fit ist) jedoch Separieren solange es über der Freigrenze ist.
Beispiel die Freigrenze für einen Singel Mann/Frau ohne Kinder liegt aktuell bei 1045,04 € nehmen wir nun an man kommt kurzfristig einen Job und verdient 1250 € dann kann die Bank einfach so die Differenz von 204,96 Separieren (Verschieben auf ein für den Schuldner Unsichtbares Konto). Es ist also erst weg und nach 4 Wochen wird es zurück Gebucht, somit verdient die Bank in den 4 Wochen Sperrfrist viele Geld durch Zinsen :-) (A...Geigen)
Ab.01.07.2015 wird diese Freigrenze auf 1079,62 erhöht!
Gegen die Machenschaften der Bank einfach Geld zu Separieren kann man Gesetzlich nichts machen diese Klausel steht in jedem P-Konto Vertrag im Kleingedruckten.
Ich Hoffe dies war nun für jeden verständlich!!!