Zitat Enermaxis: "ein fahrlehrer könnte den fahrschüler auch sofort in die sonderfahrten schicken man bräuchte gesetzlich keine einzige normale fahrstunde machen"

Sorry, das ist ausgemachter Schwachsinn ebenso wie die Sache mit der "Überweisung"! Im Gesetz steht eindeutig, dass die vorgeschriebenen Sonderfahrten, also 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten ERST GEGEN ENDE DER AUSBILDUNG und getrennt voneinander durchgeführt werden dürfen. Das heißt, wenn ich z.B. im Dunkeln auf der Landstraße fahre, kann ich diese ENTWEDER als Überland- ODER als Nachtfahrt anrechnen und nicht beides gleichzeitig.

Man kann die nötige Stundenzahl nicht verallgemeinern. Wie sagt der Kölner? Jeder Jeck ist anders! Und genau SO sieht das aus. Einer ist mit 15 Stunden prüfungsreif, der nächste braucht, extrem gesagt, 150 Stunden. Einer setzt das, was er lernt, gut und schnell um, der nächste braucht länger und der Dritte ist völlig beratungsresistent und absolut untalentiert. Ob er es einsieht, steht auf einem anderen Blatt. Dann hängt es von der Größe des Prüfungsortes und den örtlichen Gegebenheiten ab. Der Fahrlehrer weiß, was in der Prüfung verlangt wird und kann am ehesten beurteilen, ob jemand reif für die Sonderfahrten oder die Prüfung ist. ER ist der Fachmann und kann beurteilen, wie der Ausbildungsstand ist. Dummes Geschwätz anderer bringt da gar nichts!

Jeder Fahrlehrer ist an guter Werbung und zufriedenen Kunden interessiert und hat garantiert keine Ambitionen, Fahrschüler, die auf dem entsprechenden Ausbildungsstand sind, unnötig fahren zu lassen. EIN unzufriedener Schüler macht mehr kaputt als 10 zufriedene wieder retten können.

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