Antwort
Es gilt das generelle Verbot vom Führverbot zu unterscheiden. Besitzen darf man fast alle Messer außer: Faust-Messer, OTF's, Butterfly's, Stiletto's (Beidseitig geschliffen) und als Alltagsgegenstand getarnte Messer (Stock-Dolch ,etc.). Das Verbot des führens bezieht sich nur auf Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm, arretierbare Einhandmesser und Hieb- und Stoß-Waffen. (Kampfmesser) Ich empfehle das Video von Jörg Sprave auch wenn er nicht auf die Sonderheiten der Stiletto's eingeht.
https://youtu.be/b2zpKQ7wNxI