Hallo,
ich habe gestern zum 15.09.2016 meine Arbeitsstelle gekündigt und habe aber noch insgesammt 14 Tage Resturlaub, jetzt sagt mir meine Cheffin ich darf davon aber nur 3 Tage nehmen weil ich ja schon im Urlaub war dieses Jahr (Resturlaub aus dem Vorjahr etc.). Also wenn ich mich richtig entsinne stehen mir doch, wenn ich ab den 1.07.eines Jahres kündige der volle Resturlaub zu oder nicht? Zur Info, bin festangestellt auf Vollzeit. Jetzt habe ich in meinem Arbeitsvertrag unter Urlaub folgendes gefunden: "" ....hat Anspruch auf 28 Werktage Urlaub. Bei Eintritt oder Ausscheiden während eines Kalenderjahres wird der Urlaub anteilig gewährt."" Jetzt bin ich verwirrt, wer hat den nun recht ich oder meine Cheffin???