Generell musst Du das nur dann mitteilen, wenn Dich die psychische Krankheit an der Ausübung Deiner Tätigkeit hindert. Der Arbeitgeber wird in der Regel nicht nach Krankheiten fragen, da solche Fragen nur bedingt zulässig sind. Und wenn man Dir eine unzulässige Frage stellt, darf man sogar lügen.

Aber Deine Frage zielt ja eher auf das Bewerbungsschreiben. Und hier würde ich das keinesfalls erwähnen. Wenn Du unbedingt darauf hinweisen willst, weil Du tatsächlich nicht ganz dazu in der Lage bist, die Tätigkeit auszuüben, kann man das immer noch im Vorstellungsgespräch nachholen.

Ich weiß ja nicht, wie sehr Dich das beeinträchtigt und um was es sich handelt: Aber lass Dir davon nach Möglichkeit nicht das Leben diktieren. Lass Dich von nichts abhalten, was Du willst! 

Alles Gute!

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