Empfehle dir auch die fertigen Backmischungen, da brauchst bloß Wasser und Körner und Gewürze kannst selbst hinzumischen. Ich backe mein Brot immer in einer Kuchenform. a läuft der Teig nicht so auseinander.

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Nicht bezahlen. Wiederspruch einlegen innerhalb 14 Tagen per Einschreiben mit Rückantwort. Ansonsten Kündigung per einschreiben mit Rückantwort. Wenn das nicht hilft, rausfinden ob andere Auch Erfahrungen mit der Seite haben. Wie heißt die Seite? Vielleicht kenne ich sie?

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Comet, Video Music Award, European music Award, Echo, Goldene Europa,Online Music Award,Brit Awards, Grammy,Unter anderem im TV zu sehen: Comet, Grammy, EMA,VMA, Echo

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Am Ende ist es Eh Ansichtssache! Für den einen ist eine Frau die künstliche Fingernägel hat und sonst natürlich und Intelligent ist, schon eine Barbie, und für den anderen halt nicht. Frau muss frau bleiben. Sei wie du bist.

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Laut meines Wissens, nein, kannst keinen Antrag stellen auf ALG I. Denn du warst nach deinem Krank, 8 Monate wieder arbeiten. Also zählt das wie von vorn. Du müsstest jetzt noch circa 5 Monate arbeiten gehen, dann erhältst du wieder ALGI ! Weil du dann wieder ein komplettes Jahr gearbeitet hast.Mit dem Antrag auf ALGII hast du dein Recht auf ALGI verwirkt! Ansonsten frag einfach mal beim Verbraucherschutz oder bei der Rechtschutz versicherung, wenn du eine hast.

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Höre sofort auf ihm die Raten zu überweisen. Wenn dann zahle selber an den Gläubiger. Zumal er nicht einzahlt, machst du dir einen hässlichen. Der Gerichtsvollzieher steht dann auch vor deiner Tür. Ihr habt beide Unterschrieben, also seit Ihr beide haftbar!Wenn der eine nicht kann dann ist der andere Dran!

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Also da ich leider auch schon solche Erfahrung gemacht habe, ist es so das du alles selber bezahlen musst. Du bist zweiter Kreditnehmer und haftest für den ersten Kreditnehmer wenn der nicht mehr zahlen kann, will etc. Denn Gläubiger interessiert das wenig von wem er das Geld bekommt, fest steht es muss einer zahlen. Du kann mit dem Gläubiger reden wegen einer Teilschuld weil Ihr beide im Vertrag steht. Vielleicht ist er einverstanden das du bloß die hälfte zahlen musst. Aber ich mache dir nicht viel Hoffnung!

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Frage ist hast du eine überbetriebliche oder direkt in der Firma eine Ausbildung. Wenn SIe überbetrieblich ist dann muss deine Ausbildungsfirma dir eine neue Stelle suchen. Wenn es betrieblich ist dann, schnell neue Firma suchen die dich weiter ausbildet. Denn Insolvenz,kann Schließung der Firma bedeuten oder auch nicht!

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