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Promme87

29.12.2015
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Promme87
29.12.2015, 13:26
Wie genau ist der Stichtag bei einer Wohnungskündigung definiert?

Ich habe am 30.11.2015 per Einschreiben meine Kündigung meiner Wohnung zum 29.2.2016 an meinen Vermieter verschickt - und eben auch den Beleg der Post vom 30.11. - Mein Vermieter hat mir am 5.12.2015 geantwortet, dass die Kündigung frühestens am 31.03.2016 möglich sei und Ich das ja wissen müsse, da Ich schließlich per Einschreiben versendet habe.Wer hat nun Recht? Zählt erst der Tag der Ankunft der Kündigung beim Vermieter? Ich habe lediglich gelesen, dass der 3. Werktag zählt... demnach hätte Ich zum 28.2.2016 ja bis zum 3.12.2015 Zeit zur Kündigung gehabt oder nicht?

edit: 

Sendungsnummer:  RB68XX22430DE

Status der Sendung: Die Sendung wurde am 01.12.2015 zugestellt. 

So... also hab Ich den Beweis, dass die Kündigung vor dem 3.12. zugestellt wurde... hab Ich also Recht? Habe nicht unbedingt Lust auf großen Stress mit dem Vermieter, allerdings bin Ich nicht bereits die Frist um einen Monat zu verlängern.

...zum Beitrag
Antwort
von Promme87
29.12.2015, 17:40

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