Ich habe eine Frage zum neuen Reitabzeichen RA5 (E-Springen/E-Dressur). Ich habe dieses im letzten Herbst (2015) abgelegt, allerdings habe ich nicht vor an Turnieren teilzunehmen. Jetzt hat mir jemand gesagt, dass das Reitabzeichen nach einem Jahr verfällt, wenn man es nicht durch einen Turnierbesuch beim Richter (Wertnote von mindestens 6.0) bestätigen lässt. Ich habe dass nicht gewusst, denn ich hatte egentlich vor, direkt dieses Jahr das RA 4 abzulegen (ohne vorher an einem Turnier teilzunehmen. Stimmt das? Bzw. kennt sich da jemand aus? Danke schonmal.