Das Arbeitsschutzgesetz §12 formuliert die allgemeine Unterweisungspflicht des Arbeitgebers. Mit Deiner Unterschrift bestätigst Du, dass der Arbeitgeber dieser Pflicht "ausreichend und angemessen" nachgekommen ist.

Solltest Du mit dem Umfang der Sicherheitsunterweisung nicht einverstanden sein, sollte die Unterschrift verweigert werden. Unterstützung geben dabei auch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger.

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Als Hausverwaltung oder fürn Laden kannst Du es auch liefern lassen: http://www.seton.de/D95589000/Streusalz-Streumittel-gegen-Glatteis.html

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