Ich glaube, dass deine Chefin nicht ganz korrekt ist und Geld sparen will. Die Aussage, wegen der Krankenkasse kann so nicht stimmen.

Dein Job ist ein Minijob, also bist Du niocht persönlich versichert, obwohl Renten- und Krankenversicherung, auch Steuern bezahlt werden - deine Chefin zahlt eine Pauschale.

Ob sie nun zum 23. des Monats abrechnet, oder zum Letzten des Monats, ist eigentlich egal, nur stimmen muss es. Wenn dir Arbeit und Arbeitsklima gefällt, setze dich höflich, aber bestimmt mit deiner geleisteten Stundenzahl durch.

Wenn dir die Arbeit sowieso nicht gefällt, such einen anderen Job und kündige dann, wenn Du einen anderen (vllt. besseren) Job hast.

Notfalls kannst Du auch zum Arbeiutsgericht, kostet dich nichts, Arbeitsgericht ist kostenfrei, auch wenn Du verlieren solltest. Also kein finanzielles Klagerisiko. Du kannst auch zum Arbeitsgericht gehen, nachdem Du die Stelle gewechselt hast.

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Prinzipiell hast du einen Laufzeitvertrag abgeschlossen, der für beide verbindlich ist.

Wenn das Attest eine "vorübergehende" Krankheit bescheinigt, dass du nicht in der Lage bist, die Leistungen des Fitnesscenters in Anspruch zu nehmen, kann/muss der Fitnessbetreiber den Vertrag bis zur Heilung aussetzen. Er kann jedoch die ausgesetzte Zeit hinten anschließen, dass die Laufzeit erhalten bleibt.

Sollte ein Attest vorliegen, dass du überhaupt nicht weiter im Fitnesscenter deine Übungen machen kannst, muss der Fitnessbetreiber eine fristlose sofortige Kündigung akzeptieren, ohne dass er auf Beiträge bis zum Laufzeitende bestehen kann.

Aus Datenschutzgründen, - z. B. wäre es dir peinlich, die wahre Krankheit zu offenbaren -, kannst du deinen Arzt bitten, dass er lediglich eine Bescheinigung ausstellt, in der er bestätigt, dass aufgrund deiner Krankheit/Verletzung der Besuch eines Fitnessstudios ärztlich nicht zu vertreten ist. (Das Fitnessstudio hat keine Rechte, deine intime private Daten zu verlangen, wenn du es nicht willst - schlöießlich ist ein Fitnessstudio keine Gesundheitsbehörde, die zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

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ICH VERMUTE, DASS ES SICH HIER NICHT UM EINE kLAUSURVORGABE HANDELT!!! Dann hätte die Aufgabe anders formuliert sein müssen. Begründung, Ereignis fehlt.

Falls ich Recht habe, bitte die "Bitte um Hilfe" genau beschreiben.

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Ich denke, besser ist es, du gibst ihm das Handy zurück. Dein Exfreund kann denke ich glaubwürdig vortragen, dass er dir das Handy gegeben hast, damit du ein vernünftiges Handy hast. Er wird auch sagen können, dass von Schenkung keine Rede war, nur, dass er dir ein Handy gibt. Nachdem die Beziehung mit euch beendet ist, kann er das Handy zurückfordern. Hat nicht unbedingt mit Undank zu tun, sondern damit, dass er von dir mit dieser Geste und Hilfe (natürlich) erwartet hat, dass eure Beziehung vielleicht doch was wird. Da du mit ihm Schluss gemacht hast, steht ihm das Handy zu.

Kannst du beweisen, dass er dir das Handy geschenkt hat? Zeugen, Schriftstück.

Gibt es zu diesem Handy auch einen Vertrag? auf wen läuft der Vertrag?

Ist es ein vertragsloses Handy? Wer hat die Kaufbelege? Wie teuer?

Wenn dein Ex Vertrag/Kaufbeleg hat, dann würde ich auf jeden Fall das Handy zurückgeben. Wäre sonst eine Unterschlagung. Da bekommt dein Ex bei Gericht ganz bestimmt Recht.

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Dreister Arbeitgeber: Lohnkürzungen, Fürsorgepflichtsverletzung etc.

Hallo, liebe Community.

Ich würde gern Rat zu folgendem Sachverhalt erhalten. Das Ganze ist jedoch ziemlich umfangreich:

2 Monate lang habe ich als Aushilfe in einem Sonnenstudio gearbeitet. Mit mir arbeiten dort noch etwa 6 andere Aushilfen und eine Studioleitung. Zudem gibt es selbstverständlich auch eine Inhaberin (die Arbeitgeberin).

Allerdings verhält sich die Arbeitgeberin (meines Erachtens und nach dem Erachtens meiner Kollegen) sehr dreist. Um einige Beispiele zu nennen:

  • Aushilfe A arbeitet und wartet auf ihre Ablösung Aushilfe B. Aushilfe B erscheint auch nach langer Wartezeit nicht. Aushilfe A erkundigt sich bei der Arbeitgeberin, was zu tun ist. Die Arbeitgeberin verlangt von Aushilfe A dort zu bleiben und die Schicht von Aushilfe B auch noch zu übernehmen. Verlässt Aushilfe A den Arbeitsplatz, droht die Arbeitgeberin mit Schadensersatzanspruch.

  • Die Arbeitgeberin verlangt von den Mitarbeitern 20min vor Arbeitsbeginn da zu sein. In dieser Zeit müssen die Aushilfen bereits verschiedene Arbeiten verrichten. Diese 20min werden nicht bezahlt.

  • Die Aushilfen müssen bei der Ablösung Ausdrücke erstellen. Dies sollte in der Zeit von xx:40 bis xx:59 geschehen (so wurde es den Aushilfen bei der Einarbeitung durch die Studioleitung; nicht durch die AG selbst erklärt). Eine Aushilfe erstellt einen Ausdruck um xx:44, woraufhin die Arbeitgeberin meint, dies sei VIEL (6min) zu früh. Daraufhin wird der Aushilfe ein Teil ihres Lohnes abgezogen.

  • Die Aushilfen sind angewiesen Arbeitskleidung zu tragen, welche sie selbst bezahlen müssen. Die Arbeitskleidung der Aushilfe A befindet sich in der Wäsche/Reinigung, weshalb sie während einer Schicht nicht in ihrer Arbeitskleidung arbeiten kann. Daraufhin wird der Lohn dieser Aushilfe durch die Arbeitgeberin gekürzt.

  • In dem Studio gibt es einen kleinen "Aufenthaltsraum". Bei der Einarbeitung (durch die Studioleitung) wurden die Aushilfen angewiesen sich dort umzuziehen und ihre privaten Sachen zu lagern. Der Raum ist nicht abschließbar. Während einer Schicht wird Aushilfe A die Geldbörse aus ihrer Handtasche, welche im benannten Raum liegt, gestohlen. Aushilfe A erkundigt sich bei der AG, welche ihr sagt, sie habe ihre Sachen in der Kasse oder Münzzentrale einzuschließen. Dies wurde der Aushilfe vorher nie mitgeteilt, zumal Kasse und Münzzentrale (schmaler Schrank, in den Kunden ihr Kleingeld zur Nutzung der Geräte einwerfen) kaum Platz für Handtasche und Jacke geben. Aushilfe A stellt daraufhin einen Anspruch auf Schadensersatz, da sie die Münzzentrale und Kasse nicht als geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit für ihre persönlichen Sachen ansieht.

Die Liste könnte man mit solchen Sachen wohl noch weiter fortführen... Mich interessiert nun vor allem, ob die Lohnabzüge gerechtfertigt sind und ob die Aushilfe im letzten Fall einen Anspruch auf Schadensersatz hat...

Vielen Dank für die Hilfe! :)

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Auf das Verhalten des AG besteht kein Anspruch, egal ob freundlich oder nicht.

Wenn die Ablöse nicht kommt, oder zu spät, werden die Stunden doch dir angerechnet? Wenn du selbst keine Zeit hast, kannst du natürlich nach "Schichtende" weg. Schadenersatz kann der AG von dir nicht fordern. Ausfallrisiko trägt der AG, nicht der AN.

Steht das im Arbeitsvertrag, dass pro Arbeitstag 20 min. zusätzlich ohne Gehalt gearbeitet werden muss? Wenn nicht, hast du gesetzlich Anspruch auf Entlohnung.

Arbeitsausdrücke erstellen sind Arbeitsanweisungen, die zu befolgen sind. Wird der Ausdruck zu früh erstellt, kann der AG davon ausgehen, dass der AN um diese Zeit zu früh den Arbeitsplatz verlässt. Oder hat der AN die Erlaubnis zum vorzeitigen Ausdruck? Vergleichbar. "Stempeluhr"

Wenn Arbeitskleidung von "Normalkleidung abweicht, muss der Arbeitgeber die Kleidung stellen, oder die Beschaffung der Kleidung vergüten. Berufskleidung kann vom AN erwartet werden, dass er diese trägt.

Mit Handtasche und Geldbörse ist es kritisch: Wenn du so "leichtsinnig bist, Handtasche und Geldbörse "offen zugänglich" aufzubewahren, trägst du eine Verschuldung wegen grober Fahrlässigkeit. Der AG ist verpflichtet, abschließbare Möglichkeiten für seine Mitarbeiter bereit zu halten.

Zuviel geleistete Arbeitsstunden = Anspruch auf Zahlung.

Geldbörde u. Handtasche nicht verschlossen aufbewahrt = kein Anspruch auf Schadenersatz

Arbeitskleidung = Lohnabzug nicht gestattet, es sei denn, dass es im Arbeitsvertrag so vereinbart ist.

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Mein Onkel will sich in meinem Mietshaus als Einwohner anmelden, obwohl wohnhaft im Ausland? Legal?

Hallo,

Ich werde in wenigen Wochen im Grundbuch als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses eingetragen sein. Noch sind meine Eltern Eigentümer und aus heiterem Himmel kommt mein Onkel mit seiner Frau diese Woche nach Deutschland. Beide sind deutsche Staatsbürger. Jetzt wollen sich mein Onkel und seine Frau als Einwohner in diesem Haus melden, ohne dass sie wirklich darin wohnen. Sie kommen pro Jahr höchstens eine Woche nach Deutschland. In real wird eine 25qm-Wohnung von meiner Oma bewohnt, die nur 2 von 12 Monate da ist. Da ich selbst unter der Woche nicht vor Ort bin, sondern woanders in Deutschland (500km weg), weiss ich nicht, ob mein Vater, der Noch-Eigentümer, wirklich mit denen zum Einwohnermeldeamt geht und beide auf die Adresse des Mehrfamilienhauses anmeldet.

Was für ein Vorteil kann das denn haben, dass man sich als Einwohner einträgt? Ich werde sehr bald auch die neu renovierten Wohnungen vermieten und die Wirtschaftsbetriebe schreibt vor, dass pro angemeldetem Einwohner mit 20 Liter Abfall gerechnet werden muss. D.h. bei insg. 6 Einwohnern muss man eine 120 Liter-Tonne bestellen. Ich möchte aber nicht, dass die wirklichen Einwohner den Aufpreis, der bei den Nebenkosten auch mit auftreten würde, mitzahlen müssen. Das widerspricht meinem Gerechtigkeitssinn. Ausserdem werden die Wasserkosten nach Personenanzahl geteilt und jede Wohneinheit zahlt einen Preis (Einwohner in der Wohnung mal das, was durch die Teilung herauskommt). Dies würde bedeuten, dass meine Oma das dreifache zahlen müsste als sonst.

Mir ist das Ganze zu grau und überlege mir, eine Löschung dieser beiden vorzunehmen. Als ich mit meinem Vater darüber sprechen wollte, wurde ich angebrüllt, aber das ist eh ein schwieriger Mensch. Letzten Endes will ich keine schmutzigen Sachen machen oder bei schmutzigen Sachen mitmachen.

Was wäre das Beste, was ich in wenigen Tagen/Wochen als neuer Eigentümer tun kann?

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Warum meldet er sich nicht mit 2. Wohnsitz an?

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Da gibt es keinen vorgeschriebenen Zeitraum. Je nach Eigenbedarf kann der Vermieter monatelang erst mal die Wohnung sanieren, reparieren....

Wenn er dann "Zeit hat", kann er nach mehreren Monaten endlich einziehen. Wie gesagt, der Vorwurf der Vortäuschung einer Eigenbedarfskündigung muss immer bewiesen werden!!!

Guter Hinweis einer Vortäuschung einer Eigenbedarfskündigung wäre, wenn er umgehend die Wohnung annonciert und an fremde Dritte vermietet.

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Fragestellung zu dünn!!!

Wohin wurde die Ladung zugestellt?

Ist es ein Straf- oder Zivilverfahren?

Wo Tatörtlichkeit, wo Aufenthalt zur Tatzeit?

Also erst mal vernünftig und aussagekräftig die Frage formulieren, dann kannst du auch eine vernünftige Antwort erwarten.

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Nach neu geltendem Recht darf der Vermieter bei Sanierungsarbeiten um Energie zu sparen Baumaßnahmen durchführen, wobei der Mieter nicht berechtigt ist, deshalb wegen Mietmangels Mietzahlungen zu kürzen.

Ich würde dieses "neue Gesetz" als verfassungswidrig einstufen, Entscheidungen diesbezüglich stehen noch aus. Man kann von einem Mieter nicht verlangen, dass er auf Schadenersatz verzichtet und somit "durch die Hintertür" die Sanierung mitfinanziert. Ist die Sanierung dann nach mehreren Monaten fertig, ist die Miete so hoch, dass der "alte Mieter" diese Wohnung aufgeben muss. Somit hat der Vermieter die Möglichkeit der Neuvermietung, die ihm wiederum einen Mehrbetrag der Miete einbringen lässt.

Wenn nun, wie ich dem Text entnehme, im Wohn- und Schlafzimmer bei dieser (Sau)Kälte Fenster demontiert wurden, ist es unzumutbar, dort weiter zu wohnen. Wie du bereits schreibst, wurde nur eine Plane als Regenschutz angebracht. Sieht natürlich "repräsentativ" aus, könnte mir vorstellen, dass Besuch für dich eher peinlich ist. Wieso macht dein Vermieter genau im Januar solche Baumaßnahmen? Hast du ein schlechtes Mietverhältnis mit ihm und er mobbt dich?

Ich an deiner Stelle würde dem Vermieter ankündigen, solange aus der Wohnung aus zu ziehen und ein Appartement nehmen, bis dieser Mangel behoben ist. Der Zahlungsbetrag, der die Miete übersteigt, wird als Schadenersatz berechnet, den er bezahlen muss. Die Mietzahlungen werden solange ausgesetzt. (Später bei der Betriebs- u. Heiz/Warmwasserkostenabrechnung darauf achten, dass er diese Kosten nicht "reinschummelt")

Wieviel Personen leben in deinem Haushalt?

Gibt es Kinder in der Whg.?

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2 x Anwaltsgebühren bei 2 Gegenseiten?

Hallo, mein Vater hat vor einigen Jahren einen Kredit bei Commerzbank zur Finanzierung seines Unternehmens aufgenommen. Der Kredit wurde von der Bürgschaftsbank gebürgt, wobei er auch selbst als Privatperson für die volle Summe bürgen musste. Die Firma kann den Kredit jetzt nicht mehr zurückzahlen und mein Vater, da er Bürge ist, müsste den Gesamtbetrag abzahlen. Sein Anwalt sucht jetzt in seinem Namen einen Vergleich mit der Bank. Eigentlich verhandelt man mit der Commerzbank, aber die Bürgschaftsbank ist im Hintergrund auch involviert und deswegen gehen viele Schreiben an die beiden Banken (das gleiche Schreiben aber an 2 Ansprechpartner - Commerzbank und Bürgschaftsbank). Es geht aber um einen Kredit und einen Betrag.
Und jetzt zur Frage: sein Anwalt berechnet meinem Vater doppelte Gebühren (2 x 1,3 RA-Gebühr) mit der Begründung, er hätte 2 Gegenseiten. Und wenn es zu einem Vergleich kommt, muss er wieder 2 x 1,5 RA-Gebühren als Vergleichsgebühr bezahlen (die Vergleichsgebühr von 1,5 soll also auch hier 2x anfallen). Ich frage mich, ob diese doppelte Berechnung richtig ist - nicht nur bei der Bearbeitung sondern auch beim Vergleich. Der Gegenstand ist doch eins und im Prinzip könnte der Anwalt nur mit der Commerzbank verhandeln und zum gleichen Ergebnis kommen. Was meint Ihr? Ich wäre dankbar für kompetente Antworten aus eigener Erfahrung oder, sogar besser, wenn jemand aus dem Fachbereich kommt. Danke und viele Grüße

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Ich geb da "Karo 13" mit der Abrechnung Recht.

Warum die Bürgschaftsbank, wenn dein Vater privatrechtlich bürgt?

Bürgt dein Vater in voller Höhe und kann er das?

Wurde seine Fähigkeit zu bürgen festgestellt?

Die Commerzbank ist die "Hausbank", die solche Kredite bearbeitet und abwickelt. Die Bürgschaftsbank arbeitet "sozusagen im Hintergrund". Die Commerzbank korrespondiert mit dem Kreditnehmer und der Bürgschaftsbank. Dein Vater will nun ein Vergleich anstreben. Ansprechpartner ist die Commerzbank und nur die Commerzbank.

Alles was den Kredit deines Vaters anbelangt wird bearbeitungsmäßig automatisch an die Bürgschaftsbank weitergeleitet. Die Bürgschaftsbank wiederum korrespondiert ausschließlich mit der Commerzbank. So gesehen frage ich mich, was will der Anwalt von der Bürgschaftsbank?

Die Frage würde ich ihm stellen, mit der Aufforderung, nur die Commerzbank als Partei anzunehmen und abzurechnen. Es ist ja sowieso nur außergerichtlich, sozusagen ein Angebot zum Vergleich.

Wie hoch ist die streitbehaftete Summe? Vielleicht ist der Streitwert so interessant, dass der Anwalt "lange Zähne" bekommt. Wenn es so ist, dann Vorsicht!!!

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Eigentlich kannst du nichts dagegen machen, weil der (Privat)Verkäufer nicht gelogen hat. Es gibt z. B. das Auto Marke XYZ. In DE kostet das Kfz. 55.000,- Euro, in Rumänien 43.000,- Euro. Deshalb RE-Import. Angenommen, in Rumänien müssen die Kfz z. B. mit gelben Scheinwerfern ausgestattet sein, werden die für Rumänien auch so gebaut.

Wenn du als Privatkäufer ein deutsches Auto willst, heißt das, dass du ein Auto erwartetst, das den deutschen Zulassungsvorschriften entspricht. Das wäre auf "Treu und Glauben" die Formulierung, wie es ein privater Käufer "verstehen muss". Ein Gewerblicher (Händler) weiß da Bescheid, da zieht dieses Argument nicht. Gelbe Scheinwerfer wären da schon ein Problem. Es gibt vielleicht noch andere Änderungen, die richtig teuer werden können, wenn man auf "deutsch" umändern muss.

Sollte das Kfz den deutschen Zulassungsvorschriften entsprechen, hast du ein deutsches Auto, das auch den deutschen Zulassungsvorschriften entspricht. Also, bitte nicht den Verkäufer verklagen, du zahlst nur drauf.

Sollte es ein RE-Import sein, der nicht den deutschen Zulassungsvorschriften entspricht, hast du sehr gute Chancen, da der Verkäufer mit seinem "juristischen Wortspiel" dich hereingelegt (in die Irre geführt - betrogen) hat. Dann verklag den schlauen Fuchs.

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Ich kenne zwar keine Einzelheiten, rate dir aber:

Solange du keine Sanktionen bekommst, - Abzug von Geld -, würde ich nichts Großartiges veranstalten. Wäre das JobCenter wirklich böse, hätten die dir schon längst Sanktionen "um die Ohren gehauen". Wahrscheinlich nehmen die Sachbearbeiter deine Einwände nicht ernst oder glauben dir nicht.

Wenn du einen Ansprechpartner für außergewöhnliche Fälle brauchst, erkundige dich nach dem "Fallmanager", dem kannst du das vortragen und belegen. Der kümmert sich dann darum, deswegen wurde auch die Position des Fallmanager in das JobCenter integriert. Der kann dann auch alles Mögliche veranlassen, diese Befugnisse hat er, er ist nicht an die Weisungen deines Teamleiters gebunden. Also, unterschätze den Fallmanager auf keinen Fall.

Wenn du wirklich streiten willst, ich rate dir zum jetzigen Zeitpunkt davon ab -, kannst du einen Widerspruch gegen eine Verfügung (z. B. Teilnahme an irgendwelchen Maßnahmen) einlegen, wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, kannst du Klage beim Sozialgericht einreichen.

Das Verwaltungsgericht ist da die falsche Adresse . Das Arbeitsamt ist da auch der falsche Ansprechpartner. Was er mit Berlin meint, weiß ich nicht. (siehe Komment. herakles 3000)

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Was ich hier lese, kann ich nur den Kopf schütteln, welche Kommentare hier abgegeben werden. Vermutlich alles hochentwickelte Juristen (hahahahaha)

Da werden kriminelle Energien heraufbeschworen, dem Ersttäter drohen Haft- und Geldstrafen, er ist für sein Leben lang als Vorbestrafter gezeichnet. Selbst wenn man den (irrsinnigen Kommentaren folgen würde, es wäre lediglich eine versuchte Urkundenfälschung) Ich fag mich, welche Strafen gibts dann, wenn jemand wirklich betrügt und fälscht?

Was hat der Freund (wenn er es sein sollte) getan? Er hat SEINE ABRECHNUNG gefälscht, bzw. manipuliert. Mit seiner Gehaltsabrechnung kann er machen was er will. Er könnte sie auch die Toilette hinunterspülen, oder zerreisen (aus Frust weil Gehalt zu niedrig), oder ein armes Schwein draufmalen. Wie gesagt, er kann damit machen was er will. Nur nichts strafbares.

Insoweit verstehe ich nicht, warum der Freund? von seinem AG gekündigt wurde. Ich denke, das hat nichts mit "Urkundenfälschung" zu tun, was den AG und die Rechtsbeziehung zum Freund? betrifft. Wenn doch, würde ich dem Freund? empfehlen, zum Arbeitsgericht zu gehen und die Kündigung anfechten. Hat jedenfalls Erfolg.

Was die Bank und der manipulierten Gehaltsabrechnung anbelangt, handelt es sich tatsächlich um eine (wenn auch nur versuchte) Urkundenfälschung. Da die Bank den Kredit ablehnte und auf eine Strafanzeige verzichtete, wurde von seiten eines Betroffenen in der Rechtsbeziehung auf eine Strafverfolgung verzichtet. Hätte die Bank eine Strafanzeige gemacht, wäre es für den Freund? übel ausgegangen.

Die Urkunde wurde nicht verändert/manipuliert, um den Arbeitgeber zu täuschen. Somit steht "der Fälscher (die Fälschung) nicht in einer Rechtsbeziehung mit dem AG", seine Fälschung fand in der Beziehung mit seinem AG keine Anwendung.

Somit KEIN STRAFTATBESTAND!!!

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Als "gesetzlich versicherter Gefangener" bewohnt er eine Mehrbettzelle. TV gibts da schon, er braucht keinen mitbringen. Auf die Art, Anzahl und Veranlagung der Mitbewohner hat er keinen Anspruch. Es könnten Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder, Betrüger etc. sein - sind doch alles Straftäter, oder nicht??? Ob es Gewalt im Knast gibt - denke, ein Knast ist kein Mädchenpensionat.

Vielleicht lässt er sich in ein Hotel überweisen?

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Ja das stimmt. Nach Ablauf werden 10 Jahre lang monatlich 15% abgezogen. (Summe mal 15% geteilt durch 120 ist SV- Monatsabzug) Der Abzug ist ohne Leistungsanspruch!!!

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Ein Fall für Cesar

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Geht es hier um ein Zivil- oder Strafverfahren?

Wie ist die "zu große psychische Belastung" begründet? Steht sie mit dem Wert der Aussage in einem Verhältnis, dass eine Aussage vor Gericht nicht verlangt werden kann?

Nimm dir einen Zeugenanwalt.

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Pro Jahr ist wirklich 1 Auskunft kostenlos.

Dass die Schufa das natürlich nicht will ist doch klar. Aber man kann es so machen:

Auskunft beantragen, falls der "Button" GRATISAUSKUNFT nicht installiert ist, einfach die weiteren Schritte anklicken. Wenn Kontomummer angefragt wird, einfach eintragen. Wenn die Auskunft da ist, den eingezogenen Betrag von der Bank zurückfordern, da ja eingezogen wurde.

Wenn die Schufa ne Mahnung schickt, darauf hinweisen, dass der Betrag zu Unrecht eingezogen ist, weil gesetzlich bestimmt ist, dass die Schufa 1 mal kostenlos Auskünfte erteilen muss.

Funktioniert wunderbar, ich weiß es aus Erfahrung, auch von mehreren Leuten, denen ich das empfohlen habe.

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