Für die Uni-Einschreibung muss ich mein Abiturzeugnis und eine unbeglaubigte Kopie vorzeigen...was ist eine unbeglaubigte Kopie?
Der Text im Wortlaut:
Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) im Original und eine unbeglaubigte Kopie. Eine
beglaubigte Kopie ist kein Original und kann daher bei der Einschreibung nicht anerkannt werden. Das
Originalzeugnis erhalten Sie nach Vorlage sofort zurück.