Grundsätzlich macht ja nicht jede Versicherung Ärger. Ich selbst kenne viele von Berufsunfähigkeit betroffene, bei denen der Leistungsantrag reibungslos lief ...

Nun zu dir: 1) Schau in deine Versicherungsbedingungen. Steht da ab 50%? Es gibt auch so genannte Staffelregelungen, wo andere %-Sätze für die Leistung vereinbart sind.

2) Lies weiter (meist §2) steht da "...voraussichtlich sechs Monate außerstande sein wird, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben..:" oder steht da noch ..." oder eine andere Tätigkeit" ...bei letzterem können sie dich auf alle möglichen Tätigkeiten "verweisen", die deinem Beruf ähnlich sind (bei Bedarf erkläre ich dazu mehr).

3) Setz dich mit deinem Versicherer in Verbindung. Viele bieten inzwischen an, dass jemand dich besucht oder mit dir im Teleinterview die Daten zum Leistungsantrag aufnimmt. So wissen sie am schnellsten, was sie wissen müssen, du hast Gelegenheit direkt nachzufragen und ihr habt keinen "Papierkrieg". Die Versicherungskunden, die ich kenne haben von diesem Service profitiert.

4) Wenn die Versicherung dann Bescheid weiß, brauchen sie noch ärztliche Einschätzungen zu deinem Restleistungsvermögen. Sie fragen deine behandelnden Ärzte.

Ich würde hier keine Schweigepflichtentbindung erteilen, sondern die benötigten Infos selbst beibringen. Dann schickt dir die Versicherung die Vordrucke und du weißt, wen sie was fragen ...

Ggf. wird im Anschluss noch ein unabhängiges Gutachten gemacht (es gibt Leute, die die Unabhängigkeit der Gutachter anzweifeln und es gibt bestimmt auch Gutachter, die eher Versicherer-freundlich sind). Zur Untersuchung bist du verpflichtet. Den Gutachter bestimmt der Versicherer.

5) Am Ende stellt die Versicherung fest, ob du berufsunfähig genug (50%) in deiner letzten Tätigkeit, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, bist. Prüft, ob du dein Unternehmen so umorganisieren kannst, dass dir dort ein (wirtschaftlich sinnvolles) mehr als 50%-iges Betätigungfeld bleibt oder (wenn vereinbart), ob du eine andere Tätigkeit ausüben könntest.

6) Wenn der Versicherungsabschluss weniger als 10 Jahre zurück liegt, kann die Versicherung außerdem noch prüfen, ob du die Gesundheitsfragen damals korrekt beantwortet hast. Falls nicht, können sie (mit klaren Regeln - bei Bedarf gehe ich näher darauf ein) die Leistungen verweigern.

Wenn du dir den Leistungsantrag alleine nicht zutraust und fürchtest, schlecht behandelt zu werden, kannst du dich an einen Versicherungsberater wenden (am besten einen, mit Erfahrung und BU-Fällen). Bezahlen musst du ihn allerdings am Ende selbst.

Wenn du noch Fragen hast, frag noch mal. Es hilft, wenn ich weiß, um welchen Versicherer es geht und den Bedingungstext kenne...

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Ähm,

also die ersten drei Antworten sind alle nicht richtig!

Wenn die Versicherung "vor vielen Jahren" abgeschlossen wurde, dann lohnt ein Blick in die Bedingungen, ob sie eine abstrakte Verweisbarkeit vorsieht. Dann würde deine Freundin nicht als BU gelten, wenn sie eine andere Tätigkeit ausüben könnte (nicht unbedingt ausübt), die ihrer Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht ... nur nebenbei.

Die gängigen Bedingungen in der privaten BU sehen vor, dass ein Anspruch ab einem BU-Grad von 50% entstehen kann (manchmal gibt es andere Staffelungen, die stehen dann im Versicherungsschein).

Der Begriff Berufsunfähigkeit wird i. d. R. dahingehend definiert, dass der Versicherte gesundheitlich für voraussichtlich 6 Monate (in ganz alten Verträgen voraussichtlich dauernd) aus gesundheitlichen Gründen außerstande sein wird, seinen zuletzt ausgeübten Beruf (und nicht den, der in der Versicherung steht) auszuüben. Oder schon 6 Monate ununterbrochen außerstande war. ((Wenn abstrakte Verweisbarkeit möglich ist, steht da noch "oder eine andere Tätigkeit ...")).

Wenn also deine Freundin den Nachweis erbringen kann, dass sie die alte Führungspostition nicht mehr zu mindestens 50% ausüben kann (weil z. B. die Konzentration durch die Erkrankung gestört ist oder sie deswegen vergesslicher ist oder nicht angemessen kommunizieren kann ... nur weil sie es sich nicht mehr zutraut, wäre sie noch nicht bu und auch nicht, wenn der AG ihr den Job einfach nicht wieder geben will), dann würde sie als bu in DIESEM Beruf gelten. Das wäre der erste Schritt. (Meistens genügen bei psychischen Erkrankungen die Berichte und Befunde der behandelnden Ärzte nicht. Oft muss dazu ein vom Versicherer beauftragtes Gutachten gemacht werden!)

Die Versicherung kann dann die Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit prüfen (wenn keine sog. Berufsklausel vereinbart ist). Dazu wird sie der Einfachheit halber erst auf die neue Tätigkeit zurück greifen. I. d. R. sehen die Bedingungen und auch die Rechtsprechung vor, dass Einkommenseinbußen (brutto inkl. aller regelm. Sonderzahlungen, Zuschlägen usw.) von über 20% dabei nicht zumutbar sind. Außerdem darf die neue Tätigkeit deine Freundin nicht über- oder unterfordern und die soziale Wertschätzung muss vergleichbar sein.

Auf Basis der Infos in der Frage würde ich als Leistungsprüfer einer Versicherung nicht auf die neue Tätigkeit verweisen. Aber um eine sichere Auskunft zu geben, müsste ich viel mehr wissen.

Wenn bedingungsgemäß vorgesehen, würde dann noch die Verweisung auf eine nicht ausgeübte Tätigkeit geprüft. Wobei viele Versicherungen das heute auch gar nicht mehr machen.

Alles in allem: Stellt einen Leistungsantrag, füllt alle Unterlagen aus, lasst die Ärzte antworten (ACHTUNG bei der Schweigepflichtentbindung, immer die Unterlagen selbst beibringen, niemals die Ärzte ggü. der Versicherung von der Schweigepflicht entbinden!) und seht was passiert!

Ggf. holt dann am Ende oder im Verlauf nochmal Rat.

(Sorry für die lange Antwort, aber das Thema ist und bleibt komplex!)

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NA supi! Du hast alles richtig gemacht: In die Bedingungen geschaut und bei der Versicherung (!!!) nachgefragt und bist genauso schlau wie vorher!

Eine kurze und richtige Antwort kann ich dir leider so auch nicht geben.

Die korrekte Antwort hängt erstmal davon ab, welche Bedingungen vereinbart sind. Außerdem ist natürlich maßgeblich, wie deine Tätigkeit vor der BU ausgestaltet war, wie hoch das frühere Einkommen war, welche Gesundheitsstörungen dich hindern, als OP-Schwester zu arbeiten, mit denen du aber noch andere Gesundheitsberufe machen könntest, welche Tätigkeiten das konkret wären und wieviel Geld du damit verdienen würdest.

Denn: Eine Zuverdienstgrenze ist meist nicht konkret geregelt. Aber du giltst i. d. R. nicht mehr als BU, wenn du eine andere Tätigkeit ausübst, die deiner Ausbildung, Erfahrung + früheren Lebensstellung entspricht. (Wie du schon richtig geschrieben hattest!)

Die Rechtsprechung sagt, alter und neuer Beruf müssen vergleichbar aber nicht gleich sein. (Anders wäre das nach einer Umschulung, aber das führt hier zu weit.)

Das will die Versicherung dann natürlich erstmal prüfen, bevor sie sich festlegt, ob sie weiter zahlen würde oder nicht, wenn du etwas neues anfängst.

Deswegen wird sie dir, bevor du sie nicht vor Tatsachen stellst, auch keine konkrete Auskunft geben - zu groß ist die Gefahr, dass sie einen Fehler macht!

Hast du in den Bedingungen genau nachgelesen? In den neueren steht unter dem § "Was ist BU im Sinne dieser Bedingungen?" (oder so ähnlich) mitunter drin, wieviel Einkommensminderung man in Kauf nehmen muss (bei konkreter Verweisung).

Wenn da echt überhaupt nichts zu steht, kannst du

  • zu einem RA oder Versicherungsberater gehen - Achtung: Beides verursacht Kosten, die du erstmal tragen müsstest. Ob die Versicherung denen konkretere Auskünfte geben würde, kann ich nicht sagen ...

  • den Versicherungsombudsmann e. V. bitten, dir eine konkrete Auskunft zu besorgen - Das dauert sehr lange und am Ende wird der Sachbearbeiter des Ombudsmann dir auch nur das sagen, was die Versicherung ihm gesagt hat + seine Empfehlung geben ...

Wenn du mir die möglichen neuen Tätigkeiten, die Gesundheitssituation und die Einkommenszahlen nennen kannst + die Bedingungen wieder gibst, kann ich gerne noch versuchen, dir einen besseren Tipp zu geben, in welche Richtung es gehen könnte.

Wenn wir dein Beispiel nehmen: Du arbeitest als Ambulanzschwester in Tagschicht ähnliche Aufgaben, Betriebsstellung wie früher, das ist dir gesundheitlich zumutbar, du verdienst pro Stunde nicht mehr als 10-20% (Faustregel aus der regelm. Rechtsprechung) weniger, dann würde ich als Leistungsregulierer bei der Versicherung die Leistungen fristgerecht einstellen, weil keine bed. gem. BU mehr vorläge. WENN die Bedingungen vorsehen, dass keine BU vorliegt, wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit, die der Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung entspricht konkret ausübt und die Bedingungen keine zumutbare Einkommensminderung beinhalten.

Diese Angabe ist meine persönliche eigene Meinung auf Basis der dünnen Informationslage und natürlich ohne Gewähr ...

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Sorry für den nun folgenden "Aufsatz" aber das Thema ist komplex und ich denke, bevor, der VR eine ablehnende Entscheidung trifft, kann man das Geld für RA oder Versicherungsberater sparen ... (sorry dazu @ Vers. Berater - aber ich bin ein Sparfuchs!)

Du musst die neue Tätigkeit der Versicherung melden, sonst verletzt du deine Mittwirkungspflichten. Die Verletzung von Mitwirkungspflichten kann u. U. dazu führen, dass der Versicherer leistungsfrei ist, solange die M-Pflichten nicht erfüllt werden. (Machen die Versicherer aber fast nie!)

Danach muss (!!!) der zuständige Sachbearbeiter sich natürlich überlegen, wenn du den 396-Euro-Job machen kannst, ob du nicht auch wieder im Stande bist, deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben. Die Versicherung ist ja auch dafür zuständig, die Versichertengemeinschaft vor ungerechtfertigten Kosten zu schützen.

Wenn der Sachverhalt ganz eindeutig ist (also z. B. warst du Chirurg, hast beide Daumen verloren und arbeitest jetzt als Call-Center-Agent), prüft der Versicherer erstmal nur den Arbeitsvertrag.

Ansonsten geht die Nachprüfung los. Welche Rechte, der Versicherer (VR) hat, richtet sich nach dem BUZ-Bedingungen. Grundsätzlich gilt:

  • Der VR muss beweisen (!!! - nicht nur behaupten), dass sich dein Gesundheitszustand seit der Anerkennung der Leistungspflicht so weit verbessert hat, dass die BU unter den leistungsauslösenden %-Satz (i. d. R. 50%) gesunken ist. Bei einer Ablehnung in der Nachprüfung muss er auch alle med. UL dazu offenlegen.

  • abstrakt (falls das die BUZ-B überhaupt vorsehen), also auf NICHT ausgeübte Berufe, darf der VR nur dann verweisen, wenn er das nicht schon bei Anerkennung gekonnt hätte - wenn du also bei Anerkennung auch zu krank warst, mögliche abstrakte Verweisungsberufe auszuüben. Auf Berufe, die du schon bei Anerkennung der Leistungspflicht ausüben konntest, darf er nicht abstrakt verweisen. (Das gilt übrigens auch, wenn du den heute ausgeübten Job bei Anerkennung hättest ausüben können.)

  • Grundsätzlich gelten für einen Verweisungsberuf strenge Regeln (siehe BUZ-B). I. d. R muss er deiner Ausbildung und Erfahrung (oder Kenntnissen und Fähigkeiten) und deiner bisherigen Lebensstellung entsprechen.

Die Lebensstellung ergibt sich gem. regelm. Rechtsprechung aus den Komponenten Einkommen (Faustregel = Keine Minderung um mehr als 20% - aktuelle BUZ-B enthalten dazu eine Regelung) und gesellschaftliche Wertschätzung. D. h. man muss in keinem Beruf mit erkennbar geringerem Ansehen arbeiten (z. B. nicht statt als Frisörmeister als Straßenfeger).

  • auch konkret, also wenn der Beruf tatsächlich ausgeübt wird, gelten diese Voraussetzungen für die Verweisung.

Der VR wird jetzt einerseits deinen aktuellen Gesundheitszustand überprüfen, um festzustellen, ob die BU im "eigenen" Beruf weiter über dem %-Satz liegt. Dazu fragt er dich, deine Ärzte und verlangt ggf. ein Gutachten.

Gleichzeitig prüft er, ob die ausgeübte Tätigkeit als Verweisungsberuf in Betracht kommt.

Ggf. (wenn die BUZ-B das vorsehen) prüft er auch, ob er heute abstrakt auf andere Tätigkeiten verweisen kann.

Wenn du weiter BU im "alten" Beruf bist, der aktuelle Job kein Verweisungsberuf ist und du auch nicht abstrakt verwiesen werden kannst/darfst, darf der VR die Leistungen nicht einstellen.

Tut er es trotzdem, ist es Zeit für den Versicherungsberater oder einen bu-erfahrenen RA (keinen "normalen" Anwalt!). Da Leistungen gem. VVG mit 3-Monats-Frist einzustellen sind, ist dann auch noch Zeit!

Du schreibst, die wurden die Leistungen für 2013 bewilligt. Normalerweise müssen BU-Leistungen nicht immer wieder neu bewilligt werden. Falls, du Leistungen nicht aufgrund einer Anerkennung der BU, sondern aufgrund einer einzelvertraglichen Vereinbarung bekommst, vergiss, was oben steht. Dann gilt das, was die Vereinbarung vorsieht!

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Meinst du vielleicht ho jayegi balle balle?

http://mp3skull.com/mp3/ho_jayegi_balle_balle.html

Ansonsten gäbe es noch Hindu Cumen (bin nicht sicher, ob da eine Frau mitsingt) oder Jhoom und wenn ich scharf nachdenke bestimm noch mehr ...

Weißt du noch mehr? Schnell oder langsam? Welche Tanzschritte dazu???

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Nee ... 14-Tage-Rückgaberecht hat man nicht immer ... im Internet (Fernabsatzverträge!) schon ... aber nicht im Geschäft.

Die meisten Geschäfte nehmen, obwohl sie nicht müssen, kulanzhalber ungetragene Ware zurück. Dort fragen kostet ja nichts. Vielleicht geben sie nicht das Geld zurück sondern nur einen Gutschein - das wäre ja immerhin etwas.

Viel Glück!

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Dein BMI ist mit 35,2 deutlich erhöht!

Wenn du aber ansonsten gesund bist (lass' das am besten einen Arzt beurteilen!) und dich wohlfühlst, dann sollen die einfach still sein.

Wenn dein Körperfett zuviel ist, dann solltest du in Absprache mit einem Arzt abnehmen, da ansonsten mit zunehmendem Alter massive Probleme zu befürchten sind (Rücken- und Gelenkbeschwerden, Herzvergrößerung, erhöhter Blutdruck, Arterienverschlüsse ... Diabetes ...).

Gesundheit ist ja noch wichtiger als kugelrundes gutes Aussehen!

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Wie wäre es, wenn du statt dich krank zu stellen mit deinen Eltern oder dem Leiter/der Leiterin der Firmgruppe über deine Sorgen zum Verhalten der anderen Firmlinge sprichst?

Das sind doch Katholiken, die müssen barmherzig sein, sonst brauchen sie sich erst gar nicht firmen zu lassen! Die Kinder sollten sich schämen ... Wenn du dich versteckst, haben sie gewonnen - hol dir Hilfe von Erwachsenen!!!

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Wenn die Mandeln echt entzündet sind, braucht deine Mama ein Antibiotikum und muss deswegen zum Arzt.

Wenn sie Fieber bekommt, sollte sie auch zum Arzt.

Ansonsten ist es bestimmt schon toll, wenn sie merkt, wie du dich kümmern willst - Hut ab.

Du kannst ihr einen Salbeitee kochen, den soll sie lauwarm gurgeln (und dann trinken!) und ihr Aloe Vera Creme für die mitgenommene Nase geben ...

Es gibt in der Apotheke für teuer Geld viele homöpathische Mittel, die auch helfen könnten (Sinusitis Hevert für die Nase, Hanotussan für den Husten, Tonsipret für Hals und Mandeln). Das könnt ihr noch überlegen ...

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Penicillin ist bei einer echten bakteriellen Mandelentzündung immer noch das Mittel der Wahl. Mir wäre nicht bekannt, dass Patienten, die es früher vertragen haben, plötzlich reagieren - frag' den Doc, wenn du nicht sicher bist.

Wer gg. Penicillin allergisch ist, dem verschreibt der Arzt etwas anderes ...

Man kann versuchen, eine Mandelentzündung ohne Antibiotikum homöopathisch zu behandeln. Dafür braucht es aber einen sehr sehr guten und erfahrenen Heilpraktiker. Und selbst dann ist das Risiko von Komplikationen (hohes Fieber + Folgen) noch sehr groß. Hinzu kommt, dass sich die Entzündung ohne Antibiotikum auch gerne mal weiter nach unten ausbreitet ... v. a. in Richtung Herzmuskel ...

Vor dem Antibiotikum musst du also deutlich weniger Angst haben, als vor den Folgen ohne richtige Behandlung.

Ergänzend helfen gurgeln mit lauwarmem Salbeitee, Bonbons lutschen, viel Trinken und ausruhen. Tonsipret-Tropfen sind homöpathisch und helfen im Anfangsstadium gut und gg. die Schmerzen, frag deinen Arzt, was er dazu meint ... (vermutlich zahlt die aber die Krankenkasse nicht)

Gute Besserung!

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Die meisten Neurologen sind ja auch Psychiater ...

Jetzt kann es ja sein, dass die sexuelle Orientierung für den Probanden ein Problem darstellt.

Vielleicht vermutet der Arzt eine psychische Überlagerung körperlicher Beschwerden oder gar eine psychische Erkrankung (falls die nicht sowieso schon der Grund für den Rentenantrag ist), die durch z. B. eine nicht-geoutete oder unterdrückte Homosexualität verschlechtert wird?!?

Vielleicht ist es auch eine Routine-Frage, die er immer stellt, seit er einmal einen solchen Probanden/Patienten hatte oder darüber gelesen hat ...

Vielleicht steht es sogar in den Begutachtungsleitlinien ... (die kann man evtl. online sogar finden)

Der Gutachter muss ja nicht nur feststellen, dass und in welchem Maß die Erwerbsfähigkeit gemindert ist, sondern auch, ob es Therapien gibt und ob mit einer Besserung zu rechnen ist. (Natürlich muss man eine sexuelle Ausrichtung nicht therapieren, ist ja keine Krankheit, aber den offenen Umgang damit lernen!)

Vielleicht hat er deswegen gefragt?!?

Mit etwas Glück steht im fertigen Gutachten der Grund für seine Frage.

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Es gibt Ausnahmefälle: Ich kenne einen Bandscheibenpatienten (Prolaps in der LWS mit Sequester - also BS-Vorfall mit ausgetretener Bandscheibenmasse, die sich abgekapselt hat), der nur ganz selten Schmerzen hat. Dafür hat er aber massive Gefühlsstörungen in einem Bein, z. B. merkt er nicht, wenn er sich stößt oder verletzt - nur, wenn er dann das Blut sieht ...

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Grundsätzlich gilt: Reha vor Rente, d. h. solange eine Reha (auch ggf. eine berufliche, d. h. Umschulung etc) Aussicht auf Besserung hat, wird man zunächst nur die Reha bewilligen.

Hilft die Reha aber nicht, wird man dir dort raten, Erwerbsminderungsrente zu beantragen ... Die meisten Reha-Kliniken haben auch eine Sozialberatung im Programm wo erklärt wird, was wann wo beantragt werden kann.

Es ist schon richtig, dass manche Kliniken gerne arbeitsfähige Entlassungen schreiben - denn dann haben sie ja statistisch mehr Patienten geheilt und sind damit für die Versicherungsträger (KK, DRV ...) attraktiver.

Ggf. kannst du schon im Abschlussgespräch sagen, wenn du keine Besserung bemerkst und deren Einschätzung nicht teilen solltest ... dann müssen sie das auch so in den Entlassungsbericht schreiben ... und ggf. kannst du dich ja dann auch im Anschluss gleich wieder krank schreiben lassen ...

Reha-Behandlungen werden mitunter auch verlängert ... z. B. wenn die Verlängerung einen signifikanten Erfolg verspricht - oder wg. einem Infekt z.B. nicht alle Programme gemacht werden konnten.

Außerdem kannst du dort vielleicht von anderen Patienten und den Therapeuten Anregungen zum Umgang mit deinen Erkrankungen mitnehmen ...

Ich würde erst einmal der Aufforderung der Krankenkasse folgen - damit sie sehen, dass du ja alles tust, um wieder arbeitsfähig zu werden. Nicht das sie einen falschen Eindruck bekommen.

Gute Besserung!!!

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Jetzt akut solltest du mit den Beschwerden zum Arzt gehen ... vielleicht ist es ja doch aktuell keine oder nicht nur Migräne und ein Teil der Symptome kann dann behandelt werden ...

Ich las mal, dass ein Neurologe einem Migränepatienten empfohlen hat, sofort bei Auftreten der allerersten Symptome 1000 mg (oder Mikrogramm? - halt 2 Aspirin) Acetylsalicylsäure zu nehmen. Am besten die Brausetabletten.

Selber habe ich keine Migräne, aber denjenigen, die ich mit Migräne (z. T. auch mit Aura aber nicht so krass wie hier beschrieben) kenne, hilft das.

Den Tipp mit der Homöopathie und Akupunktur würde ich auch probieren - Schaden ist ja (außer den Kosten) kaum zu erwarten ...

Gute Besserung.

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Warum bekommt man diesen Hass einfach nicht los?

Möchte mal nachfragen, ob Ihr das auch kennt, oder jemand der das auch hatte und einen sinnvollen Weg gefunden hat.

Ich habe trotz Jahrelanger Therapie (10jahre) und trotz Kontaktstlle immer wieder einen unheimlichen Hass und Wut auf meine Eltern und meinen Großvater!!!. Ich bekomme das einfach nur sehr schwer unter Kontrolle. Ich kann den Kopf einfach nicht abstellen. Wenn ich an die Vergangenheit denke, mit der ich im alltag konfrontiert werde, überkommt mich immer wieder diese Ungerechtigkeit, dieser Hass!!!

Ich weiß absolut nicht wie ich innerlich den "Frieden" damit finden soll.

Hat den bisher jemand von Euch gefunden? Kennt Ihr dieses Gefühl?

Mittlerweile geht es mir ganz okay. Ich kämpfe jeden Tag durch mein Leben. Damals war ich kaum arbeitsfähig. Mittlerweile schaffe ich einen vollzeitjob, leider halt mit Krankheitstagen, da ich jeden Tag irgendwelche Schmerzen habe. Natürlich habe ich nichts körperliches, sondern seelisch. Alles psychosomatisch. Obwohl mein Leben, wie es gerade ist, PERFEKT ist. Ich habe Arbeit, den tollsten Mann der Welt, Kinderplanung steht an, haben eine schöne Wohnung... Es könnte eigentlich nicht besser sein. Nur diese Gefühle belasten mich so wahnsinnig!

Kurze Info (also wirklich ne Kurzfassung) weshalb dieser Hass:

-vom Opa Jahrelang sexuell missbraucht. Zeitrahmen? Keine Ahnung? Muss vom frühkindlichen Alter bis zum ca. 13 Lj. gewesen sein

-Vater Alkoholiker... War immer ruhig, schlafend, hat Familie verlassen als ich ca. 10 war. Keinen Kontakt Jahrelang. Dann wieder KOntakt, dann ist er wieder abgehauen. Das selbe Spiel 2 mal so! Er ist seitdem er damals die Familie verlassen hat, trockener Alkoholiker.

  • Mutter auch Alkoholikerin. Bewusst wurdem ir das als mein Vater erst weg war. Sie war das Gegenteil als ruhig. Sehr Männerfeindlich, schreiend, laut, voller peinlichkeiten und Unfälle...etc.

Dazu kommt dass ich mit 18 vergewaltigt wurde, davon schwanger wurde und das Kind abtreiben lassen musste. Meine Mutter hat mich zu diesem Schritt begleitet. Nie wieder drüber gesprochen, unterstützt, meine Seele geheilt etc.

Als ich meiner Mutter sagte was Ihr Vater mir angetan hat, hielt Sie zu Ihm. Bis heute! Ich habe seit ca. 7-8 jahren keinen Kontakt mehr zu dieser Frau. Das ist so der "grobe" Rahmen...

Warum schmerzt es soooo sehr auch nach dieser Zeit noch? Warum richtet sich meine Wut wenn ich etwas nicht schaffe, oder schwach bin, oder eigene Fehler mache immer gegen diese drei Menschen? Jedesmal sage ich dann "Die sind es schuld dass ich so bin" . Quasi sind die es in meinen Augen Schuld, dass ich es nicht schaffe abzunehmen weil ich kein Durchhaltevermögen besitze, nie Grenzen gezeigt bekommen habe, Medikamentenabhängig bin.. In meinen Augen sind DIE das alle Schuld. Und schon wieder überkommt mich diese Wut!

ABER: Im Kopf weiß ich ganz genau, ich bin nun mit 31 Jahren eine erwachsene Frau. Es liegt selbst an mir was ich schaffe, erreiche, zulasse und durchhalte.

Warum klappt dieses Umsetzen einfach nicht? Danke

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Ich finde es total OK, wie du denkst! Die sind zu großen Teilen dafür verantwortlich, dass du bist, wie du bist!!!

Sie sind aber auch krank (das ist keine Entschuldigung, sondern nur eine Tatsache) und deswegen gar nicht in der Lage, die Verantwortung für ihre Handlungen und ihr Unterlassen zu übernehmen oder ihr Verschulden auch nur einzusehen. Außerdem hilft es dir ja auch nicht, wenn es ihnen schlechter geht. (Der Missbrauch ist womöglich auch verjährt.)

Ich finde auch nicht, dass du dich um deren Gesundheit/Abhängigkeit noch kümmern muss - von der Verantwortung bist du für mich moralisch frei ...

Du hast einen Haufen Mist erlebt und hast dein Leben trotzdem erfolgreich gestaltet. Du hast es allen gezeigt, trotz verdammt schlechter Voraussetzungen.

Es ist OK, die zu hassen. Aber es macht dir Kummer.

Ich würde versuchen, den Hass und die Enttäuschung in ein "jetzt erst Recht" zu nutzen. Also immer wenn etwas schief geht, denkst du daran, was du alles erreicht hast, obwohl ... und sagst dir "und dann schaffe ich das jetzt auch!!!"

Lerne, dass es OK ist, wie du bist und was du fühlst. Die haben dir immer beigebracht, "du bist nicht OK". Dein Opa bricht deinen Willen, deine Mama steht nicht zu dir und der Papa haut einfach ab ... Kein Wunder, dass du Schwierigkeiten hast, deinem eigenen Urteil über dich und deine Gefühle zu trauen ...

Vielleicht hilft es auch "alles zu sagen", in dem du einen Brief schreibst, was was verursacht hat und welche Folgen zurück bleiben ... Ob du den dann Abschicken willst, kannst du ja dann später entscheiden. Natürlich ist da auch ein Risiko, böses wieder aufzuwühlen, was dir schadet - frage vielleicht vorher deinen Therapeuten, was er/sie zu dem Verfahren meint.

Mit der Kinderplanung würde ich in dem Zusammenhang ganz ganz behutsam umgehen: Dein Mann muss wissen, was dir passiert ist, denn all das wird dich als Mutter bestimmt beeinflussen.

Es kann sehr gut sein, dass du "ruhiger" wirst, wenn du selbst Mutter bist und die Gelegenheit hast, alles "besser" zu machen. Es kann dich aber auch überfordern. Da du dich aber offenbar selbst gut kennst, kannst du dir dann frühzeitig Hilfe holen.

Viel Erfolg!

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Ich würde immer vorher hinfahren und es mir ansehen.

Wir hatten uns damals hier eine "Tierpension" angesehen: Eine Holzhütte, viel zu klein, unhygienisch und die Betreiber machten einen Eindruck wie die Flodders - und das für 9 Euro am Tag ... Wer zahlt denn dafür, dass sein Tier so hausen muss???

Jetzt gehen unsere Stubentiger oft in ein super Katzen-Hotel (ist in Mainz-Lerchenberg): verschiedene Futter, total liebe Betreuer, viel Platz - auch auf einer "Terasse", etliche Kratzbäume, Spielzeug usw.

Meistens wollen sie kaum wieder mit nach Hause. Hat aber auch seinen Preis (10 Euro pro Katze und Tag plus Entwurmung und durchgeimpft müssen sie natürlich auch sein).

Hier gibt es auch einen Haustierservice, der für 12 Euro einmal am Tag in die Wohnung kommt, das Katzenklo macht und die Katzen füttert. Das war für meinen Kater aber nicht gut, weil er viel Angst vor Fremden hat ...

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Also erstmal würde ich keinen Laufschuh 1,5 Jahre nutzen. Bei mir ist da (auch Asics) immer jede Dämpfung im Eimer! Überleg mal wie viele Kilometer das sind! Irgendwann ist der beste Schuh einfach hin!

Gegen die Blase hilft als Akutmaßnahme ein Blasenpflaster (bei dm oder so).

Es gibt (nutzen vor allem Frauen für High Heels) auch alle möglichen Gel-Pflaster, die man in den Schuh an die scheuernde Stelle klebt (gibts auch bei dm und so). Ich habe das selbst noch nie versucht, aber schlimmer kanns ja kaum werden.

Ansonsten würde ich mir neue Laufschuhe besorgen ...

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Ich würd's nicht machen. Ich bekomme für meine Meinung in Umfragen immer Punkte im Portal, die ich bei einer bestimmten Menge in Gutscheine oder Spenden tauschen kann. Meine Kontodaten wollten die nie!

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Vielleicht hilft es, vielleicht nicht:

Ich habe die Tage (ich weiß leider nicht mehr wo - evtl. Samstag/Sonntag auf BILD.de) von einer Betrugsmasche bei Smartphones auf ebay gelesen:

Wenn der Anbieter ein geschützes Foto (also eins vom Hersteller) einstellt. Bietet schnell jemand einen kleinen Betrag. Dann schreibt ein Komplize dem Anbieter eine E-Mail wegen der Urheberrechtsverletzung mit dem Foto.

Der Verkäufer bricht sein Angebot ab und der Bieter besteht auf dem Smartphone zum höchten Gebot von nur wenigen Euro.

Das System würde ja auch bei anderen Artikeln funktionieren ...

Leider habe ich vergessen, zu welchem Vorgehen geraten wurde. Aber wenn der Fall hier ähnlich gelagert ist, findest du die Nachricht vielleicht wieder ...

Ansonsten könnte man noch beim Verbraucherschutz nachfragen.

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