Grundsätzlich macht ja nicht jede Versicherung Ärger. Ich selbst kenne viele von Berufsunfähigkeit betroffene, bei denen der Leistungsantrag reibungslos lief ...
Nun zu dir: 1) Schau in deine Versicherungsbedingungen. Steht da ab 50%? Es gibt auch so genannte Staffelregelungen, wo andere %-Sätze für die Leistung vereinbart sind.
2) Lies weiter (meist §2) steht da "...voraussichtlich sechs Monate außerstande sein wird, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben..:" oder steht da noch ..." oder eine andere Tätigkeit" ...bei letzterem können sie dich auf alle möglichen Tätigkeiten "verweisen", die deinem Beruf ähnlich sind (bei Bedarf erkläre ich dazu mehr).
3) Setz dich mit deinem Versicherer in Verbindung. Viele bieten inzwischen an, dass jemand dich besucht oder mit dir im Teleinterview die Daten zum Leistungsantrag aufnimmt. So wissen sie am schnellsten, was sie wissen müssen, du hast Gelegenheit direkt nachzufragen und ihr habt keinen "Papierkrieg". Die Versicherungskunden, die ich kenne haben von diesem Service profitiert.
4) Wenn die Versicherung dann Bescheid weiß, brauchen sie noch ärztliche Einschätzungen zu deinem Restleistungsvermögen. Sie fragen deine behandelnden Ärzte.
Ich würde hier keine Schweigepflichtentbindung erteilen, sondern die benötigten Infos selbst beibringen. Dann schickt dir die Versicherung die Vordrucke und du weißt, wen sie was fragen ...
Ggf. wird im Anschluss noch ein unabhängiges Gutachten gemacht (es gibt Leute, die die Unabhängigkeit der Gutachter anzweifeln und es gibt bestimmt auch Gutachter, die eher Versicherer-freundlich sind). Zur Untersuchung bist du verpflichtet. Den Gutachter bestimmt der Versicherer.
5) Am Ende stellt die Versicherung fest, ob du berufsunfähig genug (50%) in deiner letzten Tätigkeit, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, bist. Prüft, ob du dein Unternehmen so umorganisieren kannst, dass dir dort ein (wirtschaftlich sinnvolles) mehr als 50%-iges Betätigungfeld bleibt oder (wenn vereinbart), ob du eine andere Tätigkeit ausüben könntest.
6) Wenn der Versicherungsabschluss weniger als 10 Jahre zurück liegt, kann die Versicherung außerdem noch prüfen, ob du die Gesundheitsfragen damals korrekt beantwortet hast. Falls nicht, können sie (mit klaren Regeln - bei Bedarf gehe ich näher darauf ein) die Leistungen verweigern.
Wenn du dir den Leistungsantrag alleine nicht zutraust und fürchtest, schlecht behandelt zu werden, kannst du dich an einen Versicherungsberater wenden (am besten einen, mit Erfahrung und BU-Fällen). Bezahlen musst du ihn allerdings am Ende selbst.
Wenn du noch Fragen hast, frag noch mal. Es hilft, wenn ich weiß, um welchen Versicherer es geht und den Bedingungstext kenne...