Also mal ehrlich, die Bezahlung während einer Ausbildung sollte eher zweitrangig sein. Im Vordergrund sollten immer deine Interessen und ob du Spaß und Freude für die Tätigkeit empfindest. Es gibt im Web jede Menge Berufs Interessen Test Seiten , einfach mal googeln. Und falls du dich in der Berufswahl komplett vertan hast , hast du am Anfang immer 3 Monate Kündigungsfrist . Mit freundlichen Grüßen 

...zur Antwort

Hallo ! Zum Thema Anbieter : Verantwortlich für die Zähl- und Meßinstrumente ist immer der örtliche Netzbetreiber. Beim Stromzähler ist offensichtlich keine Sperrung bei Auszug erfolgt, dies ist im allgemeinen auch nicht üblich ( es sei denn , es bestehen noch Aussenstände ) . Der Nachfolger oder Vermieter hat also defenitiv den Mehrverbrauch verursacht. Eventuell hat auch der Fremdanbieter bei dem sie den Strom beziehen nicht rechtzeitig endabgerechnet. Zum Thema Wasserzähler : Der Zähler ist wahrscheinlich vom ortsansässigen Versorger gewechselt worden, dadurch der Anfangsstand 0. Die 4,6 sind dann ebenfalls vom Nachmieter oder Vermieter verbraucht worden . Ganz wichtig bei der Angelegenheit ist, dass man den Tag der Endablesung bei eigenem Auszug genau datiert hat . Dann läßt sich eine eventuelle Fehlberechnung wieder stornieren. Als erstes also unbedingt mit dem ortsansässigen Versorger in Kontakt treten. In der Regel klärt sich die Sache dann schon auf.

...zur Antwort

100 % - 12 % = 88 % entspricht 11 €

also

88 % = 11 € 100 % = x €

Der Wert über x als erstes auf den Bruchstrich. Der zweite Wert auf dem Bruchstrich ist abhängig ob das Endergebnis größer oder kleiner werden soll. In diesem Fall war das Auto ja vorher teurer also die 100. Die 88 dann unter den Bruchstrich. Lösung ist also 11 mal 100 geteilt durch 88. Ergebnis 12,50 €

...zur Antwort