Hallo, Deine Mutter kann dir sobald du 18 bist nicht mehr verbieten,dass du nach 22 Uhr den Computer oder dein Handy nutzt,allerdings kann sie dir die Sachen wenn sie sie bezahlt hat wegnehmen,da sie dann der rechtliche Eigentümer ist und du nur der Besitzer,daher kann sie die Herausgabe der Sache zu jedem Zeitpunkt einfordern,fällt unter den Paragraph 985 BGB (Herausgabeanspruch) oder auch Paragraph 589 (Leihvertrag). Hast du sie bezahlt ist das was anderes,dann darf sie dir nichts mehr wegnehmen,oder auch,wenn sie dir den Computer oder das Handy geschenkt hat,denn dann hat sie dir nach Paragraph 516 ff. BGB (Schenkung) unentgeltlich das Eigentum an der Sache übertragen,und dies ist ein mit der aushändigung der Sache irreversibler bindender Schenkungsvertrag,gehört also dir und das gilt auch schon jetzt nicht erst wenn du 18 bist,da ein Schenkungsvertrag auch mit beschränkt geschäftsfähigen Vertragspartnern rechtsgültig getätigt werden kann,da sie lediglich einen juristischen Vorteil haben. Ich hoffe ich konnte helfen und: im nächsten Leben in der Q lieber Wirtschaftt und Recht statt Erdkunde wählen,ist viel hilfreicher !=)
LG Mara