Nein, habe keine Post bekommen

Die Meldung Deiner Verkäufe an das BZSt bedeutet noch lange nicht, dass Du auch Steuern zahlen musst. Wenn Du zum Beispiel gebrauchte Dinge aus Deinem Keller für 2.500 Euro im Jahr verkauft hast, sind das erstmal nur Deine Einnahmen. Du musst aber jetzt nicht 2.500 Euro versteuern, denn Du hattest sicher auch Ausgaben, da Du die Gegenstände zuvor gekauft hattest. Und da waren sie in der Regel teurer. Es geht bei der Besteuerung immer nur um den Gewinn, den Du erzielst. 

...zur Antwort