Hallo, vielen Dank euch für die schnellen Antworten. Es ist auch wirklich traurig, dass so etwas plötzlich kommt. Der AN hat - Gott sei Dank - vor einem Jahr eine Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen und könnte sich wehren. Aber das ist trotzdem eine verfahrene Situation. Was bedeutet es denn, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit fristlos beendet werden kann? Denkt ihr nicht auch, dass der AG einen Grund finden wird, wenn der AN sich weigert das mit sich machen zu lassen? Vor allen Dingen, hat der AN bereits im Bewerbungsgespräch mitgeteilt, dass er aufgrund einer Fortbildung nicht viel mehr als diese 25 Std./Woche arbeiten kann und der AG meinte, dies sei kein Problem. Es ist auch gar nicht so leicht, eine Teilzeitstelle zu finden, wenn man sich nebenberuflich weiterbildet. Und darum ärgert sich der AN jetzt besonders, weil er seine andere Stelle gekündigt hat. Aber bei der jetzigen Stelle handelte es sich um seine Wunsch-Branche und er hat die Möglichkeit gesehen, dort endlich Fuß zu fassen. Jetzt ist er total enttäuscht.

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Es handelt sich um folgende Dusch-Kombination:

http://www.ebay.de/itm/Design-Duschsystem-Handbrause-Regendusche-Regenbrause-Dusche-chrom-/200703708590?pt=DE_Haus_Garten_Heimwerker_Armaturen&hash=item2ebadf8dae

Viell. hilft das...war nicht die teuerste wie man sieht.

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Hallo,

hab ich beides bereits schon probiert. Hilft nix. Meint ihr, die ist kaputt? Sie müsste mittlerweile ca. 13,5 Jahre alt sein.

Danke für eure Antworten...

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Oh Gott nein. Ich befinde mich schon im Zustand geistiger Umnachtung! Ich meinte natürlich: gehört das Rechtsprechungsverzeichnis in das Inhaltsverzeichnis!!!!

Tut mir leid!

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Hallo mein Freund studiert an der Hessischen Berufsakademie (auch absolvierter Fachwirt). Dort schließt man nach 4 Semestern mit dem Bachelor of Arts (allerdings ohne akademischen Grad ab). Ich finde die Möglichkeit echt super.  Damit spart er sich gegenüber einem gängigen Studiengang sehr viel Zeit. Ich würd dann z.B. lieber noch den Master an der FOM machen. Dann hat er auch einen Abschluß mit akademischem Grad.

LG

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Wann gibt es denn eine 2-jährige Verjährungsfrist? Gibt es die überhaupt oder gab es die mal in früheren Jahren?

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Guten Morgen,

ich habe mich nun entschieden das Buch zurückzunehmen und das Geld zurückzuerstatten. Ich habe echt keine Lust, mich mit sowas lächerlichem weiterhin beschäftigen zu müssen. Der Käufer sitzt bei eBay eben einfach am längeren Hebel. Ich denke aber, dass ich zukünftig nicht mehr über eBay verkaufen werde. Ich danke euch für eure Antworten!

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Es geht hier ungelogen um ca. 6 €. Der Käufer hat sogar angeboten, dass Rück-Porto zu übernehmen. Das hat mich jetzt total mißtrauisch gemacht. Von wegen: "ach, jetzt les ich mal schön das Buch und dann zahl ich nur das Porto - den Kaufpreis lass ich mir zurückerstatten." Man hat ja mittlerweile als Verkäufer nicht mal mehr die Möglichkeit negativ zurückzubewerten. Das ist der Hammer. Das Buch kam vor ca. 1,5 Wochen raus! Ich hatte also nicht viel Zeit es zu "zerstören". Ich hab auch nicht in meine Auktion reingeschrieben "wie neu". Es wurde eben einmal gelesen (innerhalb von 1,5 Tagen!!). Ich achte echt auf meine Sachen. Ich bin so wütend, weil mir sowas noch nie passiert ist. Ich hab schon bißchen nachgelesen deswegen mein Post. Anscheinende ist Ebay immer "pro" Käufer. Dann stehen meine Chancen gleich Null. Ach ja: ich bin privater Verkäufer. Ich verkaufe viell. 10-15 x pro Jahr. Danke für eure Antworten, das baut mich jetzt etwas auf. Ich kam mir so blöd vor...wie ein Betrüger.

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Hallo, nochmals vielen Dank an alle, die mir gestern so schnell geantwortet haben. Ich habe nun also die Firma angeschrieben und um einen Rabatt von 10 % gebeten. Diesen habe ich erhalten. Also, es lohnt sich. Man sollte es immer versuchen.

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Okay. Was ratet ihr mir nun: soll ich den Verkäufer einfach mal höflich anschreiben und darauf hinweisen, dass ich den geringeren Rechnungsbetrag bereits bezahlt habe und ihn z.B. um einen Rabatt aus Kulanz bitten?

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Hallo, erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich bin mir echt total unschlüssig. Ich finde die Idee mit der Stellwand auch nicht schlecht. Ist echt schwierig. Zumal mein ganzer Balkon klebt, weil sich schon wieder Blattläuse auf dem Bambus angesiedelt haben (da wäre eine Stellwand eine willkommene Abwechslung-nicht dauernd saugen usw.). Wie würde ich etwaige Ranken etc überhaupt anbringen? Ich hab ja nicht grad nen grünen Daumen bzw. viel Ahnung von Pflanzgewächsen.

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Also: Whng. durch Vormieter an jetzigen Mieter vermittelt mit o.g. Auflage-hat nichts mit VERmieter zu tun.Was wenn keine Rechnung vorhanden?Dann kann auch AfA nicht zugrunde gelegt werden.Wenn Mietvertrag unterschrieben und Abnahme der Küche nicht schriftlich erfolgt ist - hat Vormieter aufgrund konkludenten Handelns (neuer Mieter nutzt Küche seit 3 Mten.) rechtl. Anspruch auf Abnahme?Whng. aufgrund von privater Vermittlung sehr günstig(370 € f. ca. 60 qm). Was wenn Vormieter aufgrund von Ausbau Wohnung beschädigt?

Vielen Dank für die schnellen Antworten!!

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