Ist nicht grundsätzlich verboten aber wird in den meisten JVAen (zumindest in NRW) nicht mehr erlaubt.

Ausnahmen müssen in der Regel explizit von der Abteilungsleitung genehmigt werden und betreffen meistens Klamotten für die Entlassung oder fürs Gericht.

Es sollte auf jeden Fall der Resozialisierung dienlich sein damit der Antrag überhaupt bearbeitet wird.

Hintergrund ist der zunehmende Schmuggel von Gegenständen die mit flüssigen Drogen getränkt sind

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Als Besucher kannst du Hausverbot bekommen wenn du ein grobes Vergehen gegen die Hausordnung oder das Gesetz begehst. Bei kleineren Vergehen (zu riechst nach Alkohol, willst deine Taschen nicht leeren...) wird dir in der Regel nur der Einlass verwehrt.

Als Häftling geht das nicht. Falls erforderlich (Trennungen, Stress im Knast) wirst du in der Regel verlegt.

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Würde dir empfehlen erstmal wieder auf gute/ positive Gedanken zu kommen. Also ähnlich wie nach nem Alptraum. Ich mache mir dann gerne alte Folgen von den Schlümpfen an und lasse das Licht an. Ob es auf hartem Zeug auch funktioniert weiß ich aber nicht.

Und natürlich erstmal zum Arzt, clean werden und bla, bla, bla...

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