Seit ich vor ca 3Jahren erneut Hartz-IV beantragen musste, habe ich andre Sachbearbeiter als früher.

Statt binnen 2-3 Wochen, dauert es nun 2 bis 5 Monate bis ein neuer Bescheid erlassen wird bzw ich Geld bekomme.

Ist es zulässig das ich eine Pauschalmiete für den Antrag doch auseinander rechnen musste? Auch musste ich Erklärungen vorlegen, das mein Vermieter (mein Erzeuger) Miete erhält und eine weitere über offene Mietzahlungen.

Kontoauszüge soll ich nun für 6Monate vorlegen.

Der Erstantrag brauchte 5monate&2Wochen ehe ein Bescheid erlassen wurde (wodurch ich andre Hilfen für Schwangere nicht beantragen konnte). Der WBA ging dann über 6Monate. Der folgende Antrag dann 1Jahr und der letzte WBA wurde wiederum nur für 6 Monate bewilligt.Allerdings ist das Datum des letzten Bescheides der 15.05.19 und der bewilligte Zeitraum endete zum 31.07.19 (Dauer 01.02.19 bis 31.07.19).

Ist das alles soweit überhaupt zulässig? Oder können Sie rollen Optionskommunen Verfahren wie es ihnen beliebt?

Muss ich wirklich beim Folgeantrag zum 6Monatsbescheid 6Monate Kontoauszüge wieder beilegen etc. pp.?