die GKV hat mir einen Fragebogen zu geschickt in dem ich meine Einkünfte eintragen muss. Darunter auch die Mieteinnahmen.
Daher noch einmal die Frage: Kann ich das monatl. Hausgeld von der Mieteinnahme abziehen oder nicht ?!?
die GKV hat mir einen Fragebogen zu geschickt in dem ich meine Einkünfte eintragen muss. Darunter auch die Mieteinnahmen.
Daher noch einmal die Frage: Kann ich das monatl. Hausgeld von der Mieteinnahme abziehen oder nicht ?!?
Ich bin jedenfalls nun freiwillig in der GKV versichert. Da ich damals bei meinem Mann mitversichert war und später dann als ich wieder zu Arbeiten begann, ganz normal in der GKV versichert war fehlen wohl irgendwelche Versicherungsjahre um in die KvdR aufgenommen zu werden. Daher bin ich wie gesagt freiwillig in der GKV versichert. Ich möchte nur wissen wie es sich mit dem Einkommen aus Vermietung und Verpachtung verhält.
Kann ich bei der Aufstellung der Einkünfte gegenüber der Krankenkasse die Monatsmiete um den Hausgeldbetrag den ich ja monatl. an die Immobilienverwaltungsfirma zahlen muss reduzieren oder gilt der Kaltmietbetrag vom Mieter?
Es gibt keine Erben da diese das Erbe ausgeschlagen haben. BGB §580 besagt aber: Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die gesetzl. Frist ist doch aber 3 Monate oder nicht? Das würde ja bedeuten das für 3 Monate weiter Miete gezahlt werden müsste - oder verstehe ich hier was falsch?
Winter/Sommermodus aktiv und eingestellt auf: Sommer AB 20°C. Außenfühler zeigt dauerhaft 11-12°C an. Sollte also in den Heizmodus gehen. Pumpe ist an.
Stellmotoren? Wo erkenne ich ob diese offen oder zu sind?