Solf kleine Tip von mir du bist so witzig, solltest dich mal bei den Kömödiens bewerben.

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soweit mir das bekannt ist, geht das nur, wenn der Fussgänger sich Verkehrsgefährdent verhält,d.h.wenn er z.B. mitten auf einer viel befahrenden strasse herumwankelt.Da kann das dann passieren, weil er sich als nicht verkehrstauglich verhalten hat.Dieses gilt insbesondere auch für Fahrradfahrer.

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wieviel Spielraum hatte denn der Anbieter? Wenn ein Liefertermin vereinbart wurde, hätte er sich daran halten müssen.Ob er nun aber den Vorrausbetrag erstatten wird, glaube ich kaum.Ich würde aber im Zweifelsfall darauf aufmerksam machen, dass man ihne ja auch negertiv bewerten kann, was Ihnen natürlich nicht wirklich weiterhilft.Bei solchendingen kann man dann Ebay doch nicht wirklich weiterempfehlen.

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