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Antwort
Du bist zwar schuldig, aber wenn du nicht deinen Namen und deine Adresse im Gesicht tätowiert hast, bist du eher nicht zu indentifizieren ... Die Post erhält der Fahrzeughalter, also deine Ma. Da du wahrscheinlich nicht genauso aussiehst wie sie, wird sie um eine Zeugenaussage gebeten, wer die fotografierte Person ist. Da ihr ja verwandt seid kann sie diese Aussage verweigern. Dann kriegst du keine Probleme, aber ihr dürft dann für den Wagen ein Fahrtenbuch führen ...