Das ist tatsächlich ein schwieriger Sachverhalt und nicht so einfach zu beantworten, Sachbeschädigung ist nämlich folgendermaßen definiert:

Gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) liegt Sachbeschädigung vor, wenn eine fremde Sache beschädigt oder zerstört wird. Deren Erscheinungsbild muss durch die Tat in nicht unerheblichem Maße und nicht vorübergehend verändert werden.

beim ersten Betrachten ist es also keine Straftat begangen worden, jedoch besagt das Strafgesetz Buch auch, dass der Gegenstand ohne Aufwand in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden kann. Das ist nur bedingt der Fall, weil die Bahn bevor sie in den Einsatz kommt vermutlich gereinigt wird, und wenn es dann nicht regnet muss sie vom Personal gereinigt werden…

(Meine Meinung zu der Sache ist aber das jede Bahn besser mit Graffiti und ähnlichem aussieht also gute Aktion von den Leuten)

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