Ich bin aktuell als Werkstudent angestellt und gebe nebenbei selbstständig Nachhilfe. Ist es möglich dieses Jahr noch eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben? Also z.B. 1 Monat lang 40h/Woche auf einem Weihnachtsmarkt zu arbeiten. Mir ist natürlich klar dass ich auf die auf die 20h und 26Wochen Regel achten muss, aber wäre es grundsätzlich möglich oder gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorgaben, die das verbieten?

Danke Schonmal für die Antworten