Verkauf von Musterprodukten
Seit kurzer Zeit bin ich keine Tupperberaterin mehr. Jetzt möchte ich meine Vorführprodukte und Lagerbestände verkaufen. Dies möchte ich im Rahmen eines Garageverkaufes tun und habe dafür bei Facebook eingeladen. Jetzt wurde ich von meiner ehemaligen Gruppenberaterin abgemahnt, dass ich dich nicht dürfte und Tupperware rechtliche Schritte gegen mich einleiten könnte! Kann mir jemand sagen, wieder die Rechtslage ist? Ich habe zwar die Richtlinien zur Zusammenarbeit als Tupperwareberaterin unterschrieben, aber da stand nichts darüber, wie ich mich nach meiner Zeit als Beraterin erhalten muss. Es ist lediglich erwähnt, dass ich während meiner Zeit als Beraterin nur im Rahmen einer Tupperparty Produkte verkaufen darf. Eine Bekannte hat mir gesagt, sie hätte mal gehört, dass Beraterinnen erst ein Jahr nach Beendigung der Beratertätigkeit diese Produkte verkaufen dürfen. Ich habe aber weder solch eine Vereinbarung gelesen, noch unterschrieben. Kann mir jemand sagen, wie ich mich jetzt verhalten muss? Es sind alles meine Produkte, die ich über Tupperware bezogen und auch bezahlt habe! Somit gehe ich davon aus, dass ich diese Produkte jetzt auch nach eigenem Ermessen verkaufen kann.