Antwort
Hallo! Nein das wird nicht gehen. Denn das ist an die Arbeitslosigkeit geknüpft. Das ist auch immer eine ermessensleistung deines Vermittlers, das heißt, wenn er keine Bedürftigkeit für diesen Antag erkennt, dann muss er dir auch gar keinen Antrag aushändigen. Wenn du nun also wieder gearbeitet hast, dann wird mit deinem Lohn wahrscheinlich auch keine finanzielle Notwendigkeit mehr bestanden haben. Ich denke also, dass die Chancen gering sind. Anders könnte es höchstens noch sein, wenn du weiterhin arbeitsuchend gemeldet warst.... Aber selbst dann ist die Chance meines Erachtens nach gering, aber wie gesagt das liegt im Ermessen.