Ebenfalls mein Beileid, der Arzt ist rechtlich zur Schweigepflicht verpflichtet und darf nichts an dritte Personen weitergeben. Diese Schweigepflicht gilt ebenfalls bei Minderjährigen.
Hier können sie das nachlesen: http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/30_Berufsrecht/08_Berufsrechtliches/06_Behandlung_von_Patienten_Pflichten_Empfehlungen/35_Merkblatt_Schweigepflicht.pdf
jedoch sollten sie sich mit ihren Eltern zusammensetzen und versuchen ihnen klar zumachen, warum sie sich gegen eine Chemo und Strahlentherapie entschieden haben.