also soweit ich das jz in dem taschengeldparagraph gelsenes hab darf man es weil man ist mit 14 genau so geschäftsfähig wie mit 16 und hatt deswegen auch nicht mehr rechte im kaufen. es gilt von 7-17 ist man zum teil geschäftsfähig. es steht wortwörtlich das gesetz nennt keine Betragsgrenze.
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also ich würde es nicht toll finden wenn ich 14 bin und mein vater mich durchs schlüsselloch beobachten würde...
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wie geht das denn? bedanke mich für antworten
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ich schrei nicht rum ich schreibe^^ da gibt es kein x