Das ist meines Erachtens nicht ganz so einfach nur Volumen x Menge zu rechnen. Der Durchmesser lässt die Münzen ja bekanntlich nicht Luftleer in ein Gefäß füllen.
Camouflage nennt sich das
Nochmal^^ Es geht um die Gewährleistung, falls der
Verkäufer (in dem Fall diese Badusch GmbH, dessen GF ein gewisser Herr Fischer ist)
den Auftrag an den Händler (in dem Fall der Autopark, wo auch dort der GF der Herr Fischer ist)
Zählt diese Konstellation als Privat | Händler | Käufer (ohne Gewährleistung)
oder
ist die Konstellation Händler | Käufer (mit Gewährleistung) nun fakt.
Hintergrund ist einfach der, dass beide Firmen den gleichen Geschäftsführer haben. Wie wirkt sich das auf die beiden Fälle aus, was trifft zu?
Das ist mir schon klar das es Auto wie Heu gibt. Aber mit preislichen Rabatten schon ein gutes Auto oder nicht? Warum sollte ich denn weitersuchen wenn ich mit den Konditionen "fast zufrieden bin" außer wie bereits geschrieben meine gewünschten Rabatte noch zu ergattern.
Es geht halt darum, ob ich trotzdem Gewährleistung in Anspruch nehmen kann, wenn der Private gleichzeitig als der "Vermittler" gilt oder dann doch der Händler ist (mit Gewährleistung)