Antwort
Auf jeden Fall der Zulassungsstelle die Veräußerung mitteilen sowie die Daten des Käufers.... hatte schon mal ähnliches... da standen auf einmal Mitarbeiter der Stadt vor mir weil Sie die neuen Daten nicht hatten. Zwangsabmeldung wurde dann von denen veranlasst. (ohne Kosten für mich)