Die Neuausrichtung der Billy-Regale ist ein Paradebeispiel für Kundenverarschung durch Ikea. Zu Ostern 2014 wollte ich 5 Billy-Regale mit Türen, 39 cm tief und in Buche erwerben. Nach einem vorherigen Blick auf der Webseite von Ikea - ab 1.8. alles neu - habe ich hiervon Abstand genommen. Gestern habe ich Ikea eine email geschickt und bin umgehend zurückgerufen worden. Die Situation ist folgende: Die neuen Billy Regale sind überall erhältlich. Die Tiefe von 39cm wurde aus dem Programm genommen. Die Farbe Buche ebenfalls. Die alten Modelle sind alle ausverkauft. Nun habe ich also 4 Monate für nichts und wieder nichts gewartet. Unter diesen Umständen hätte ich im April die Regale gekauft. Nun wird es die Serie Prima des Herstellers Tvilum aus Dänemark.

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Unfall Überholen links abbiegen

Nach Jahren hats mich wieder mal erwischt. Ich befuhr eine Landstraße. 70er Zone, kein Überholverbot. Vor mir (und gleich danach hinter mir ein weiterer) fuhr aus einer Seitenstraße von rechts ein Pkw mit Anhänger in die Landstraße in gleicher Fahrtrichtung. Dadurch musste ich meinen Wagen leicht abbremsen. Leider nahm das Gespann keine Geschwindigkeit auf. Ich ging davon aus, der Anhänger ist schwer beladen. Ich habe nach Ende des Gegenverkehr überholt. Den Anhänger hatte ich schon in voller überholt und war schon einen Meter weiter als der Pkw. Plötzlich und für mich unerwartet wollte der andere Pkw nach links in einen Feldweg abbiegen und traf mit seinem Kotflügel vorne links meine Beifahrertür. Das ist schon eine erstaunliche Bravourleistung. Der Unfallgegner muss nicht einen Millimeter nach links geschaut haben (grobe Fahrlässigkeit?). Der andere Fahrer und auch sein hinter mir fahrender Freund behaupten er hatte den Blinker an. Sein Freund konnte den Blinker gar nicht sehen, da die Sicht durch meinen Pkw verdeckt war. Sofern der Blinker an war, war dies nach dem Einleiten meines Überholvorgang und damit zu spät.

Ich habe in Urteilen keinen vergleichbaren Fall gefunden. Aber auch in Fällen wo der Überholende dem Abbiegenden reingeknallt ist, wurde die Schuld 25% zu 75% geteilt. Sieht hier jemand ein reelle Chance beim Gang vor ein Gericht das die Schuld zu 100% beim Abbiegenden landet? Der Polizist hat nur den Unfall aufgenommen. Die Schuldfrage wird derzeit im Polizeikommissariat geklärt. Wir wurden belehrt bezüglich des Überholverbot bei eingeschaltetem Blinklicht und das nach Links sehen vor dem Überholvorgang.
Von dem Einbiegen auf die Landstraße bis zur Unfallstelle sind es 300m.

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Korrektur von zwei Fehlern: * Den Anhänger hatte ich schon in voller "Länge" überholt... * und das nach Links sehen vor dem "Abbiegevorgang".

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Ein Wechsel eines 400,- Euro Job während der Kurzarbeit ist nicht empfehlenswert, da dieser dann angerechnet wird. Somit ist die bisherige Antwort unglücklich formuliert bzw. die Frage nicht korrekt beantwortet.

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